In Fällen einer Kombination zwischen Stenose und Insuffizienz der Herzklappe oder wenn eine Wiederherstellung aufgrund besonderer Herzklappenveränderungen nicht möglich ist, kann ein Ersatz durch eine mechanische oder biologische Herzklappenprothese vorgenommen werden. Künstliche (mechanische) Herzklappen besitzen zwei metallische Flügel, die ventilartig ein Öffnen und Schließen der Klappe gewährleisten. Bei dieser Art der Herzklappenprothesen ist eine lebenslange Blutverdünnung durch Medikamente (Marcumar®, Falithrom®) notwendig. Vorteilhaft ist die nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Die Qualität der Blutverdünnung wird durch regelmäßige Blutentnahmen getestet, diese können Sie ggf. selbst durchführen.
Biologische Prothesen besitzen in etwa die gleiche Struktur wie die natürliche Klappe. Sie werden aus Gewebe gefertigt, das aus dem Herzbeutel von Rindern oder Schweinen stammt. Bei biologischen Prothesen ist eine lebenslange Blutverdünnung nicht notwendig, nachteilig ist jedoch die Haltbarkeit dieser Klappentypen, die bei ca. 10 bis 15 Jahren liegt.
Die Auswahl des jeweiligen Klappentyps wird in enger Abstimmung zwischen Herzchirurg und Patient festgelegt und ist von vielen Faktoren, wie dem Alter des Patienten, bestehendem Kinderwunsch, etwaiger Begleiterkrankungen und der Art der Herzklappenerkrankung abhängig.
Vorgehensweise
Die Operation erfolgt unter Zuhilfenahme der Herz-Lungen-Maschine. Die eigene, nicht mehr funktionstüchtige Herzklappe wird mitsamt Kalkeinlagerungen durch den Operateur aus dem Gerüst gelöst.
Für jede Art der Prothese gibt es Schablonen, mit der die Größe der neuen Klappe bestimmt wird. Es folgt dann das Vorstechen der Fäden im Klappenring. Die vorgelegten Fäden werden dann in entsprechender Reihenfolge mit der künstlichen Klappe verstochen und die Prothese im Klappenring positioniert. Anschließend werden die Fäden noch mit einander verknotet und die Klappe durch den Operateur auf korrekten Sitz überprüft.