Scheinvergabeordnungen
Scheinvergabeordnung Biologie für Mediziner/Zahnmediziner
Mediziner (Download)
Die Lehre im Fach „Biologie für Mediziner“ umfasst neben einer Vorlesungsreihe, die von Mitarbeitern des Instituts für Humangenetik sowie des Instituts für Mikrobiologie gelesen wird, ein Praktikum mit mehreren Blöcken. Beide Veranstaltungen lehnen sich eng an den Gegenstandskatalog an. Die vom Gegenstandskatalog geforderten Inhalte werden mithilfe einer schriftlichen Prüfung am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters überprüft. Die Klausur gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der Fragen richtig beantwortet wurden. Im Falle des Nichtbestehens einer Leistungskontrolle (weniger als 60% richtig beantwortete Fragen) besteht die Möglichkeit diese Klausur zu wiederholen. Der Wiederholungstermin wird vom Studiendekanat bekanntgegeben. Eine freiwillige Teilnahme, etwa zur Verbesserung des Ergebnisses einer bereits bestandenen Leistungskontrolle, ist nicht möglich.
Sollte auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden, so besteht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung, deren Termin individuell mit den Prüflingen vereinbart wird. Falls auch diese Leistungskontrolle nicht bestanden wird, kann diese Prüfung einmal wiederholt werden. Falls auch die Wiederholung nicht erfolgreich war, ist der Kurs endgültig nicht bestanden, und es wird kein Schein vergeben.
Wird die Klausur nicht angetreten, so wird diese grundsätzlich als nicht bestanden gewertet. Im Krankheitsfall ist umgehend, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin, eine ärztliche Bescheinigung dem Studiendekanat vorzulegen, woraufhin diese Leistungskontrolle nicht gewertet wird. Die versäumte Prüfung muss dann im Rahmen der angebotenen Nachprüfungen zur jeweiligen Leistungskontrolle nachgeholt werden.
Für den Schein „Praktikum der Biologie für Mediziner“ ist neben dem erfolgreichen Bestehen der Klausur auch eine regelmäßige Teilnahme am Praktikum Biologie für Mediziner erforderlich. Die regelmäßige Teilnahme wird bescheinigt, wenn mindestens 85% der vorgegebenen Kurszeit wahrgenommen wurden. Für das Fernbleiben vom Kurs sind die Gründe ohne Bedeutung.
Wer an weniger als 85 % der vorgegebenen Kurszeit anwesend war, kann den Kurs im folgenden Studienjahr wiederholen, sofern Kursplätze zur Verfügung stehen. Sofern das Fernbleiben vom Kurs durch Krankheit begründet ist und durch ärztliche Bescheinigungen für die versäumten Termine belegt wird, gilt die Kurswiederholung als 1. Versuch gemäß Studienordnung, den Schein zu erwerben. In allen übrigen Fällen wird die Kurswiederholung als 2. Versuch gemäß Studienordnung gewertet.
Jena, 11.10.2018
Prof. Dr. Christian Hübner
Zahnmediziner (Download)
Die Lehre im Fach „Biologie für Zahnmediziner“ beinhaltet eine Vorlesung, die von Mitarbeitern des Instituts für Humangenetik sowie des Instituts für Mikrobiologie gelesen wird. Die Inhalte werden mithilfe einer schriftlichen Prüfung am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters überprüft. Die Klausur gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der Fragen richtig beantwortet wurden.
Wird die Klausur nicht angetreten, so wird diese grundsätzlich als nicht bestanden gewertet. Im Krankheitsfall ist umgehend, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, woraufhin diese Leistungskontrolle nicht gewertet wird. Die versäumte Prüfung muss dann im Rahmen der angebotenen Nachprüfungen nachgeholt werden.
Im Falle des Nichtbestehens der Klausur (weniger als 60% richtig beantwortete Fragen) besteht die Möglichkeit, diese Klausur zu wiederholen. Der Wiederholungstermin wird auf der Homepage des Instituts für Humangenetik bekanntgegeben. Eine freiwillige Teilnahme, etwa zur Verbesserung des Ergebnisses einer bereits bestandenen Leistungskontrolle, ist nicht möglich.
Sollte auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden, so besteht die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung abzulegen. Der Termin wird individuell mit dem Prüfling vereinbart. Ist auch diese Prüfung nicht bestanden, so kann der Studierende im darauf folgenden Jahr noch einmal an der Klausur Biologie teilnehmen. Auch für diese Klausur gibt es noch einen weiteren Nachholtermin. Sind alle Leistungskontrollen nicht erfolgreich, wird kein Schein vergeben.
Christian Hübner