Prinzipiell sind Famuli gern gesehene Gäste in unserer Abteilung und nicht selten ergibt sich aus solch einem kurzfristigen Engagement eine längerfristige Zusammenarbeit z. B. in Form einer Dissertation. Doch auch ohne letztere Option ist eine neuroradiologische Famulatur mit Sicherheit eine lohnende Sache, nicht nur für diejenigen, deren Weg in die Neurofächern führt.
Obligate Vorraussetzung für eine Famulatur in der Neuroradiologie an der beide Partner partizipieren ist die vollzogene Ableistung des Neurologie-Praktikums sowie der Besuch der Hauptvorlesung (NePs) im 7. Fachsemester.
Das Aktivitätsspektrum des Famulierenden in der Neuroradiologie umfasst vorwiegend passive, beobachtende Tätigkeiten im Rahmen der diagnostischen und therapeutischen Prozeduren unter ärztlicher Aufsicht. Lernziele sollen ein grundlegendes Verständnis für neuroradiologische Untersuchungsverfahren, Basics der radiologischen Neuroanatomie, neuroradiologische Kenntnisse regelmäßig anzutreffender Neuropathologien sowie die Erfassung der neuroradiologischen Therapiemöglichkeiten sein. Vom Famulierenden wird erwartet, sich durch begleitendes Literaturstudium fortzubilden und sich aktiv in die täglichen Fachdiskussionen einzubringen.
Interessierte wenden sich bitte an das Sekretariat (Fr. Seeling, Tel. 03641 / 9-32 47 61).
Die prinzipielle Anrechenbarkeit einer neuroradiologischen Famulatur, wohlgemerkt als Praxisfamulatur, wurde vom Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe des Thüringer Landesverwaltungsamts bestätigt. Detailfragen (z. B. über Famulaturdauer, vorlesungsfreie Zeiten) klären Sie bitte im Vorfeld selbst mit dem Landesprüfungsamt.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 560 / LPA
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel 0361) 37737-284 / -283