Interne Meldestelle für Hinweise auf Verstöße
zur Meldung von tatsächlich oder mutmaßlich rechtwidrigen oder unethischen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des UKJ (compliance-relevante Verstöße), welche auf konkreten Tatsachen bzw. Anhaltspunkten beruhen.
Insbesondere zur Meldung von Verstößen
- die strafbewehrt sind,
- die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder
- gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorgegebenen Rechtsbereichen (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc.)
durch unsere Beschäftigten als auch jede andere Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für das UKJ oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über oben genannte Verstöße erlangt haben und diese melden möchten. Im Rahmen der Fehlerkultur des UKJ ist die Interne Meldestelle nicht nur zur Entgegennahme der vorgenannten Verstöße nach Hinweisgeberschutzgesetz, sondern auch über dieses hinaus zur Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Verstöße gegen andere Gesetze und klinikinterne Regelungen berechtigt.
Wichtiger Hinweis:
Die Interne Meldestelle des UKJ dient nicht zur Abwendung von Notfällen und Gefahrenlagen und ist nicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen bzw. Informationssicherheitsvorfällen bestimmt. Aktuelle Gefahren, akute Notfälle oder bedrohlichen Situationen melden Sie bitte auf direktem Weg und umgehend an die jeweils zuständigen Ansprechpartner des UKJ. - Die in der Internen Meldestelle eingehenden Hinweise werden nur während der Bürozeiten des Compliance Managements abgerufen und bearbeitet.
Die Interne Meldestelle für Hinweise auf Verstöße des UKJ ist beim Compliance Management des UKJ angesiedelt und ist zugleich Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die Aufgaben der Internen Meldestelle werden durch die Mitarbeiter des Compliance Managements
- Silvia Schaser (Leiter Stabsstelle Innenrevision, Compliance und Risikomanagement, Compliance-Manager, Antikorruptionsbeauftragte)
- Christin Zielsdorf
als Beauftragte der Internen Meldestelle wahrgenommen. Nur diese beiden sind berechtigt für die Interne Meldestelle Meldungen entgegenzunehmen.
Ihre Meldung richten Sie bitte über die Meldekanäle der Internen Meldestelle an die Beauftragten der Internen Meldestelle.
Neben der Meldung an die Interne Meldestelle des UKJ haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit Hinweisen im Anwendungsbereich des HinSchG an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Ausführliche Informationen zum externen Meldeverfahren und den externen Meldekanälen finden Sie unter Hinweisgeberstelle (bundesjustizaramt.de).