Stabsstelle Innenrevision, Compliance und Risikomanagement / Meldestelle für Verstöße / Welche Informationen sollte eine Meldung enthalten?
Welche Informationen sollte eine Meldung enthalten?
Für die Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße ist ein bestimmtes Maß an Informationen erforderlich. Vage Andeutungen oder sehr allgemein gehaltene Behauptungen ohne Bezugnahme auf spezifische faktische Vorkommnisse reichen leider nicht aus, um eine Untersuchung einzuleiten. Daher ist es wichtig, dass Sie den zu meldenden Missstand detailliert und für fachfremde Personen nachvollziehbar schildern. Folgende Angaben in einer Meldung sind für die sachgerechte Bearbeitung und Aufklärung von Hinweisen hilfreich und wichtig:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann hat sich der Vorfall ereignet?
- Dauert der Vorfall noch an?
- Wer sind die betroffene bzw. geschädigte Person oder Personenkreis?
- Was ist die Schadenshöhe bzw. wie äußert sich der Schaden?
- Wer könnte für den Missstand verantwortlich sein?
- Was könnte die Motivation für den Missstand sein?
- Gegen welches Recht oder interne Regelung wurde / wird nach Ihrer Auffassung verstoßen?
- Gibt es Belege wie z. B. Fotos, Videos, Dokumente, Zeugen?
- Wurde jemand anderes bereits über den Missstand informiert? Wenn ja, was ist hierbei herausgekommen?
- Welche Erwartungen bestehen in Bezug auf mögliche Präventions- oder Abhilfemaßnahme? Was ist das konkrete bzw. erstrebte Ziel der Meldung?