Aufgaben
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Qualitätssicherung im Rettungsdienst
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Versorgungsforschung in der Präklinik und klinischen Akut- und Notfallmedizin
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Entwicklung und Evaluierung neuer Konzepte zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Qualität im Rettungswesen und Notfallmedizin
Gesetzlicher Auftrag
Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen
Zur Sicherung der medizinischen Qualität einerseits und der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes andererseits setzt der LRDP Mindestanforderungen, die unabdinglich sind, um einen effizienten und bedarfsgerechten Rettungsdienst zu gewährleisten. Hierbei leistet insbesondere die geforderte umfangreiche Dokumentation einen wesentlichen Beitrag. Die Aufgabe der Qualitätssicherung obliegt dem Gesetz nach grundsätzlich den Rettungsdienstträgern für den bodengebundenen Rettungsdienst, also den Kreisen und kreisfreien Städten, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen für die notärztliche Versorgung sowie dem Land Thüringen als Träger der Luftrettung.
Wissenschaft
Mit der Errichtung eines Thüringer Zentrums für Qualität und Forschung in der Notfallmedizin (ThüZenQ) wird diese Aufgabe in einer Organisation gebündelt. Das Zentrum hat sein Sekretariat mit Sprecher am Universitätsklinikum in Jena, um dort die direkte Verzahnung von Qualitätssicherung im Rettungswesen und der Forschung zur präklinischen und klinischen Akut- und Notfallmedizin zu erleichtern. Außerdem hat das Zentrum vier Bereiche, die der geografischen Verteilung der maximal versorgenden Krankenhäuser entsprechen.
Qualitätsverbesserung
Durch die Analysen und Vergleiche sollen an den Nahtstellen der gesamten Rettungskette von den Rettungsdienstträgern, Trägern der Luftrettung und Notaufnahmen konkrete Konzepte zur Qualitätsverbesserung und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Damit wird ein elementarer Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung und des Qualitätsmanagements der Rettungsdienstträger, der Träger der Luftrettung und der Notaufnahmen geleistet.
Datenschutz
§ 30 ThürRettG – Datenschutz
Personenbezogene Daten dürfen ferner gespeichert, übermittelt oder verwendet werden, soweit dies für Zwecke der Qualitätssicherung und Rechnungsprüfung erforderlich ist.
Personenbezogene Daten dürfen ferner gespeichert, übermittelt oder verwendet werden, soweit dies für Zwecke der Qualitätssicherung und Rechnungsprüfung erforderlich ist.
Rechtsform
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Kompetenzzentrum (EAH Jena Fachbereich Rettungswesen und Notfallversorgung, Klinik für Notfallmedizin UKJ, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin UKJ)
Sitz