Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin setzt nach der gültigen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen folgendes voraus:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
- Zusätzlich 6 Monate Weiterbildung in der Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
- anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber; davon können 25 Einsätze in einem standardisierten Simulationskurs erfolgen.
- die grundsätzliche Eignung des Kandidaten (Zeugnis des Weiterbildungsbefugten).
Mitarbeiter, die die unter 1 - 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, können auf einem unserer NEF die erforderlichen 50 Einsätze unter Aufsicht einer erfahrenen Notärztin / Notarztes absolvieren.
Wir bitten die Anfrage bezüglich eines Hospitationsplatzes an das Funktionspostfach zu senden. Der ÄLRD organisiert die Einteilung der ärztlichen Hospitanten. Wir bereiten Sie intensiv auf die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin vor.
PJ-Studenten wenden sich bitte weiterhin an Frau Willing ()