Der ambulante Bereich der Nephrologie
Haus A3 - Ebene U1
Liebe Patientinnen und Patienten der Nephrologischen und NTX- Ambulanz,
bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei uns über die aktuell gültigen Corona-Regeln am Klinikum. Diese finden Sie stets aktuell auf der Corona-Sonderseite des Universitätsklinikums.
Patienten mit einem Termin und Erkältungssymptomen bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache oder Kontaktaufnahme per Mail ().
Wir bitten transplantierte/ immunsupprimierte Patienten während der Corona-Pandemie soweit möglich auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten.
Wir können Ihnen neuerdings auch eine Videosprechstunde anbieten.
Für Anfragen bzgl. der Videosprechstunde oder Rückfragen zu Ihrem Ambulanzbesuch stehen wir Ihnen unter oder unter der bekannten Telefonnummer der NTX-/Nephrologischen Ambulanz 03641/9324351 oder 9324353 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Nephrologischen und NTX- Ambulanz
Dr.med. Mandy Schlosser, MHBA
Sprechstunde für Nieren- und Hochdruckkrankheiten
Wir bieten in dieser Sprechstunde die ambulante Versorgung für Patienten mit Nieren- und Hochdruckerkrankungen und für Patienten mit systemischen Autoimmunerkrankungen nach Vereinbarung täglich von 08.00 bis 13.00 Uhr an.
Nierentransplantationssprechstunde
In der Transplantambulanz findet die Nachbetreuung von Patienten nach Nierentransplantation (NTX), nach kombinierter Pankreas- und Nierentransplantation (PNTX) und nach Lebendnierenspende statt. Die Nierentransplantation stellt ein anerkanntes und wichtiges Behandlungsverfahren für das chronische Nierenversagen dar. Nach einer Nierentransplantation können die meisten Patienten wieder ein weitgehend normales Leben führen. Daher wird die Nierentransplantation von Ärzten und Patienten als die beste Methode zur Behandlung des chronischen Nierenversagens angesehen.
Allein in Thüringen warten über 300 Menschen auf eine neue Niere. Aufgrund der langen Wartezeit (im Mittel 5 Jahre) erkundigen sich viele Angehörige auch nach der Möglichkeit einer Nierenlebendspende. Eine Lebendspende kommt für volljährige Verwandte ersten und zweiten Grades und für Nichtverwandte in Betracht, die dem Empfänger in besonderer Weise emotional verbunden sind. Grundvoraussetzung ist neben der medizinischen Eignung der auf keinerlei äußerem Druck und Zwang basierende Wunsch des Spenders und die Zustimmung des Empfängers, die auf einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung aller Beteiligten beruhen sollten. Die Erkenntnis vieler Ärzte und Patienten, dass bei der Lebendspende eine höhere Erfolgsaussicht besteht und der quälend lange Warteprozess mit dem Auftreten immer neuer Komplikationen an der künstlichen Niere abgekürzt werden kann, hat zu einer deutlichen Steigerung der Akzeptanz der Lebendnierentransplantationen geführt.