- 1300 überdachte Stellplätze
- Parken auf vier Ebenen
- vier Ein- und drei Ausfahrten
- 18 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen in der untersten Ebene
- ausgewiesene Familienstellplätze
- maximale Einfahrtshöhe: 2,10 m
Weitere Informationen zum Parkhaus erhalten Sie auch im Flyer und der Pressemitteilung zur Eröffnung.
Teilstationäre und stationäre Patienten sowie Besucher, die das Parkhaus nutzen, zahlen für:
- Je angefangene Stunde: 1,60 €
- Höchstsatz (24 Stunden): 8,50 €
- Je weiterer Tag: 5,30 €
Hinweis: Ab Ende Oktober 2024 ist bei allen Parkscheinautomaten im Parkhaus ausschließlich Kartenzahlung möglich.
Mehrtagesticket (Kongressticket)
Besucher oder auch Langzeitpatienten können ein Mehrtagesticket nutzen. Hiermit können Pkw-Fahrer während einer definierten Gültigkeitsdauer beliebig oft in das Parkhaus ein- und ausfahren. Dafür zieht der Nutzer beim Einfahren in das Parkhaus ein normales Ticket. Ein weiteres Ticket (Saisoncheck) für den entsprechenden Zeitraum muss am Kassenautomaten gelöst werden. Bei der Ausfahrt geben Sie beide Tickets in den Ausfahrtautomaten. Mit dem Ticket, das Sie vom Automaten zurück erhalten, können Sie wieder in das Parkhaus einfahren. Nähere Informationen finden Sie im Bereich der Kassenautomaten.
- Zwei Tage: 10,70 € (Wochenendticket)
- Jeder weitere Tag: 3,00 €
- Erste Woche: 26,70 €
- Zwei Wochen: 41,60 €
- Jeder überschrittene Tag (einmalig): 3,00 €
- Längere Zeiträume: Wenden Sie sich dafür bitte an die Aufsicht des Parkhauses.
Wochenendticket
10,70€-Ticket für den Zeitraum von Samstag, 0.00 Uhr bis Sonntag, 0.00 Uhr (48 Stunden).
Für Mitarbeitende, Studierende
Genaue Informationen finden Sie in der Sonderausgabe des ukajott kompakt-Newsletters im Intranet (nur intern verfügbar).
Kurzzeitstellflächen vor der Zentralen Notaufnahme
Vor allem Patienten und Angehörige, die die Zentrale Notaufnahme aufsuchen, können ihre Fahrzeuge außerhalb des Parkhauses auf Kurzzeitparkplätzen in der Nähe der Zentralen Notaufnahme (ZNA) abstellen. Insgesamt stehen in diesem Bereich etwa 30 Parkplätze für Patienten und Angehörige zur Verfügung, die hauptsächlich zum Bringen und Abholen von Patienten eingerichtet wurden. Hier ist das Parken für 30 Minuten kostenlos. Bei der Einfahrt zur ZNA muss an der Schranke ein Parkticket gezogen werden, das zur Ausfahrt aus diesem Bereich an dem Automaten vor der ZNA entwertet werden muss. Die Parkgebühren sind nach Parkdauer gestaffelt.
Kurzzeitstellflächen auf dem Campus (vor dem Haupteingang)
Auch auf dem Campus befinden sich vier Kurzzeitstellflächen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, 30 Minuten kostenlos direkt vor dem Haupteingang zu halten, um Angehörige ins Klinikum zu bringen. Bitte beachten Sie: Auch für die kostenfreien Kurzzeitparkflächen benötigen Sie ein gültiges Ticket. Die Parkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. Hinweis: Vor dem Haupteingang ist die maximale Parkdauer auf 1,5 Stunden begrenzt.
Alle Flächen, die nicht als Parkflächen gekennzeichnet sind, sind im Ernstfall für die Feuerwehr freizuhalten. Diesbezügliche Vergehen werden entsprechend geahndet.
Gebühren für Kurzzeitstellflächen vor der ZNA und auf dem Campus:
- Bis 30. Minute: kostenlos
- Erste angefangene Stunde: 2,00 €
- Je weitere angefangene Stunde: 2,00 €
- Höchstsatz (24 Stunden): 20,00 €
Hinweis: Bei allen Parkscheinautomaten auf den Kurzzeitstellflächen auf dem Campus ist ausschließlich Kartenzahlung möglich.
Selbstverständlich haben Sie als Angehöriger die Möglichkeit, direkt vor dem Haupteingang zu halten, um Angehörige ins Klinikum zu bringen. Teilweise müssen längere Wege zwischen Haupteingang und jeweiliger Ambulanz bzw. Klinik zurückgelegt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Patienten mit ihrem Gepäck zunächst in der Magistrale Platz nehmen und Sie anschließend Ihr Fahrzeug im Parkhaus abstellen.
Für den Weg zwischen Haupteingang und jeweiliger Ambulanz bzw. Klinik stehen am Empfang Rollstühle bereit. Die Mitarbeiter am Empfang helfen Ihnen gern weiter.
Unmittelbar vor dem Haupteingang in Gebäude A gibt es 11 kostenfreie Stellflächen für Patienten und Besucher mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Bitte beachten Sie, dass diese ausschließlich mit gültigem Ausweis (Parkberechtigung: blauer oder orangefarbener Ausweis) genutzt werden dürfen, der sichtbar im Fahrzeug ausliegt.
Zusätzlich stehen im Parkhaus 18 Stellflächen für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung zur Verfügung. Auch diese dürfen ausschließlich mit gültigem Ausweis (Parkberechtigung: blauer oder orangefarbener Ausweis bzw. Schwerbehindertenausweis) genutzt werden, der sichtbar im Fahrzeug ausliegt.
Teilweise müssen längere Wege zwischen Haupteingang und jeweiliger Ambulanz bzw. Klinik zurückgelegt werden. Für diesen Weg stehen am Empfang des Haupteingangs Rollstühle bereit. Die Mitarbeiter am Empfang helfen Ihnen gern weiter.
Bitte bringen Sie keine Tiere mit und lassen diese im Parkhaus zurück, im Sinne des Tierwohls und Schutzes.