Auf den folgenden Abschnitten haben wir für Sie weiterführende Informationen zu unserer Klinik und zu Themen der Kinderpsychiatrie zusammengestellt.
Besonders möchten wir auf die Informationsbroschüre unserer Klinik hinweisen, in der wir einen kinder- und elterngerechten Einblick in die Arbeit unserer Klinik geben.
Weiterbehandlung bei niedergelassenen Kollegen
Ein möglichst nahtloser Übergang zwischen der Behandlung in unserem Haus und der weiteren ambulanten Versorgung liegt uns sehr am Herzen. Hier finden Sie eine Auflistung der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater sowie der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten im thüringer Raum: http://www.kv-thueringen.de/arztsuche/
Hilfsangebote Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Informationsbroschüre Klinik
ADHS
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitässtörung
Informationsbroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Autismus
An dieser Stelle möchten wir auf das Angebot des Autismus-Netzwerk-Thüringen (ant) hinweisen, das betroffene Familien u.a. durch Elternarbeit, regelmäßigen Infoveranstaltungen, Gelegenheit zum Informationsaustausch zwischen Eltern sowie Vortragsangebote unterstützt.
www.ant-erfurt.de (autismus-netzwerk-thüringen)
Lese-Rechtschreibstörung
Was versteht man unter Lese-Rechtschreibstörung (LRS)?
Unter der Lese-Rechtschreibstörung versteht man Schwierigkeiten beim Erlernen und Gebrauch von Lese- und Rechtschreibfertigkeiten, die sich nicht durch intellektuelle Beeinträchtigungen, sonstige begleitende psychische und neurologische Störungen oder mangelnde Beschulung erklären lassen. Obwohl es keine LRS-typischen Lese- und Rechtschreibfehler gibt, kennzeichnet die LRS eine erhöhte Anzahl von Rechtschreibfehlern. Begleitende Leseprobleme können sich in gehäuften Lesefehlern, durch ein deutlich verringertes Lesetempo sowie ein beeinträchtigtes Leseverständnis auszeichnen.
Wie entsteht die LRS?
Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass die LRS eine starke genetische Basis hat. Doch wie genau die Störung des Schriftspracherwerbs entsteht und welche Ursachen der LRS zugrunde liegen, wird nach wie vor diskutiert. Derzeit werden unterschiedliche Modelle erforscht, die annehmen, dass der LRS als Ursache eine Störung der zentralnervösen und kognitiven Informationsverarbeitung zugrunde liegt. Dabei stehen vor allem die auditive, die visuelle und die sprachklangbezogene (phonologische) Informationsverarbeitung im Mittelpunkt des Interesses. Die stärkste und einheitliche Befundlage scheint aber für ein Ursachenmodell zu bestehen, das eine Störung der so genannten Phonologischen Bewusstheit zum Inhalt hat. Damit wird die Fähigkeit bezeichnet, mit Sprachklängen hantieren zu können. Diese Fähigkeit ist gerade für den Schriftspracherwerb von zentraler Bedeutung, da es beim Schriftspracherwerb vor allem um die Fähigkeit geht, die geschriebenen Buchstaben mit den gesprochenen Lauten zu verknüpfen.
Wie häufig kommt die LRS eigentlich vor?
Bei der Durchsicht internationaler Studien ergibt sich, dass man national wie international von einer Häufigkeit von ca. 5% ausgehen kann.
Wie wird die Lese-Rechtschreibstörung diagnostiziert?
Gemäß internationaler Kriterien zur Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10), kann eine LRS anhand einer Testung mit standardisierten psychologischen Testverfahren diagnostiziert werden. Dabei kommen neben einem Intelligenzverfahren Klassenstufen angemessene Lese- und Rechtschreibtests zum Einsatz.
Die ICD-10 gibt an, dass eine LRS dann diagnostiziert wird, wenn:
- die Lese- und Rechtschreibleistungen bedeutsam von den kognitiven Leistungsfähigkeiten des Kindes abweichen. Das bedeutet, dass das Kind nicht in der Lage ist, Lese- und Rechtschreibleistungen auf einem Niveau zu erzielen, das seiner eigentlichen intellektuellen Begabung entspricht.
- die Lese- und Rechtschreibleistungen unter einem altersangemessenen Niveau liegen.
Für thüringer Schüler möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den folgenden Sachverhalt hinweisen:
Gemäß der Thüringer Schulordnung ist zur Feststellung, ob bei Ihrem Kind besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben vorliegen, kein fachärztliches Attest erforderlich (siehe: Thüringer Schulordnung (§47 und §59) sowie Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen in Thüringen vom 20.08.2008).
Die Schule kann beim Vorliegen besonderer Lernschwierigkeiten eigenständig pädagogische Fördermaßnahmen einleiten und gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich gewähren.
Diagnose LRS: was nun? Möglichkeiten der Förderung
Auf jeden Fall sollte das zentrale Element der LRS-Förderung das symptomspezifische Training von Lesen und Schreiben sein.
Wichtig ist auch, dass potentielle begleitende emotionale Probleme (niedriges Selbstwertgefühl, Anpassungsprobleme in der Schule, Hausaufgabenkonflikte) oder andere psychische Begleitstörungen (Störungen des Sozialverhaltens und Hyperaktivitätssyndrome) Beachtung finden und bei Bedarf mitbehandelt werden.
Schulische Förderung
Eine gute und offene Zusammenarbeit der betroffenen Kinder, der Sorgeberechtigten und der Lehrer und Erzieher ist sehr wichtig für das Gelingen der schulischen Förderung bei der LRS.
Allgemeinbildende Schulen
Aufgrund der Kultushoheit der Länder hat mittlerweile fast jedes Bundesland einen eigenen Schulerlass zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit einer Lese-Rechtschreibstörung. Thüringen verfügt zur Zeit über keinen eigenen Schulerlass sondern hat den Umgang mit einer LRS in der Schulordnung (§47 und §59) und der "Fachlichen Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen in Thüringen (20. August 2008)" verankert.
Die Thüringer Schulordnung für allgemeinbildende Schulen finden Sie hier: Link
Die Fachlichen Empfehlungen zu Fördermaßnahmen bei besonderen Lernschwierigkeiten an allgemeinbildenden Schulen finden Sie hier: Link
Die Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport "Nachteilsausgleich: Vorbeugen – Erkennen – Anwenden" finden Sie hier: Link
Hinweise für pädagogische Förderung innerhalb der Schule finden Sie hier: Link
Auszug aus der Thüringer Schulordnung:
"§ 47 Fächer, individuelle Förderung und besondere Fördermaßnahmen
(7) Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und im Rechtschreiben, in Mathematik und in den Fremdsprachen sowie Schüler, die des Sportförderunterrichts bedürfen, sollen eine zusätzliche pädagogische Förderung erhalten.
§ 59 Leistungsbewertung
(5) Bestehen bei einem Schüler Beeinträchtigungen, die den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse wesentlich erschweren, kann ihm vom Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz Nachteilsausgleich jeweils befristet auf ein Schulhalb-jahr gewährt werden. Beeinträchtigungen, die die Gewährung von Nachteilsausgleich rechtfertigen können, sind insbesondere eine Behinderung, massive Beeinträchtigun-gen der Sprache, der Motorik oder der Sinneswahrnehmung und eine schwere Lese-Rechtschreib-Schwäche. Nachteilsausgleich kann in Form veränderter Modalitäten der Leistungserhebung und des Ablaufs der Leistungserhebung, insbesondere durch
1. Verlängerung des zeitlichen Rahmens,
2. Verwendung technischer Hilfsmittel,
3. mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
4. veränderte Formen der Aufgabengestaltung
oder
5. Leistungsfeststellung in der Einzelsituation
gewährt werden.
Die Eltern sind über die Gewährung des Nachteilsausgleichs und dessen Formen zu informieren. Das zuständige Schulamt ist über den gewährten Nachteilsausgleich zu unterrichten.
(6) Auf die Bewertung der Leistungen eines Schülers durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden; die Entscheidung erfolgt auf Beschluss der Klassenkonferenz durch den Schulleiter. Der Verzicht auf Noten kann auf einzelne Unterrichtsfächer oder Teilbereiche einzelner Unterrichtsfächerbeschränkt werden.
Das zuständige Schulamt ist über den zeitweiligen Notenverzicht zu unterrichten."
Berufsbildende Schulen:
Für berufsbildenden Schulen liegt in Thüringen keine einheitlich Schulordnung vor. Derzeit gibt es keine verbindliche Regelung, wie und ob ein Nachteilsausgleich an einer berufsbildenden Schule gewährt werden kann.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleiches geschieht in der Regel auf der Basis individueller Absprachen mit der Schulleitung und Klassenkonferenz.
Private Förderinstitute
Neben diesen schulischen Förderangeboten gibt es natürlich noch eine Reihe privater Anbieter von LRS-Therapien. Dieser Förderansatz sollte verfolgt werden, wenn die innerschulischen und familiären Hilfen nicht ausreichen und die schulische Eingliederung bedroht ist. Bei der Auswahl solcher Institutionen sollte man nach dem aktuellen Kenntnisstand der wissenschaftlichen Therapiestudien der Erkenntnis folgen, dass besonders die Therapieverfahren, die "symptomspezifische" Trainingsansätze beinhalten, zu den erfolgreichsten Therapieprogrammen zählen. Dies sind Therapieprogramme, die das Lesen- und Schreiben an sich sowie Vorläuferfertigkeiten des Lesens- und des Schreibens (z.B. dem Umgang mit einzelnen Sprachlauten und Buchstaben) beüben.
Generell sollte mit der Förderung eines Kindes mit LRS so frühzeitig wie möglich begonnen werden. Durch ein systematisches, symptomspezifisches Training können große Fortschritte bei den Lese-Rechtschreibfertigkeiten erzielt werden.
LRS und Studium
Auch im Rahmen eines Hochschulstudiums kann eine LRS im Rahmen eines Nachteilsausgleiches Berücksichtigung finden.
Das deutsche Studentwerk hat Hinweise zur rechtlichen Regelungen des Nachteilsausgleiches im Studium hier dargestellt:
Weiterführende Informationen
Referenzliste Abendvorlesung LRS
Informationsbroschüren des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie (BVL)
Dyskalkulie
Was versteht man unter Dyskalkulie?
Unter einer Dyskalkulie oder Rechenstörung versteht man gemäß der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht alleine erklärbar sind durch eine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten wie Algebra, Trigonometrie, Geometrie, Differential- sowie Integralrechnung.
Es können in folgenden Bereichen Schwierigkeiten bestehen:
- Zahlensemantik: Rechenoperationen und die ihnen zugrunde liegenden Konzepte werden nicht ausreichend verstanden (z.B. mehr-weniger, ein Vielfaches, Teil-Ganzes)
- die Größe einer Menge kann unzureichend erfasst und zu einer anderen Menge in Beziehung gesetzt werden (vergleichen)
- der Aufbau gegliederter Zahlenstrahl- oder Zahlenraumvorstellungen ist beeinträchtig und damit die Fähigkeit des Überschlagens und Schätzens von Mengen und Rechenergebnissen erschwert.
- Sprachliche Zahlenverarbeitung wie Erwerb der Zahlwortsequenz und der Zählfertigkeiten sowie Speichern von Faktenwissen (Einmaleins)
- Erwerb des arabischen Stellenwertsystems und seiner syntaktischen Regeln sowie der hierauf aufbauenden Rechenprozeduren
- Übertragen von Zahlen aus einer Kodierung in eine andere (Zahlwort - arabische Ziffer - analoge Mengenrepräsentation).
Wie wird die Dyskalkulie diagnostiziert?
Die ICD-10 gibt an, dass eine Dyskalkulie dann diagnostiziert wird, wenn:
- die Rechenfertigkeiten bedeutsam von den kognitiven Leistungsfähigkeiten des Kindes abweichen. Das bedeutet, dass das Kind nicht in der Lage ist, Rechenleistungen auf einem Niveau zu erzielen, das seiner eigentlichen intellektuellen Begabung entspricht.
- die Rechenleistungen unter einem altersangemessenen Niveau liegen.
Für thüringer Schüler möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den folgenden Sachverhalt hinweisen:
Gemäß der Thüringer Schulordnung ist zur Feststellung, ob bei Ihrem Kind besonderen Lernschwierigkeiten im Rechnen vorliegen, kein fachärztliches Attest erforderlich (siehe: Thüringer Schulordnung (§47 und §59) sowie Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen in Thüringen vom 20.08.2008).
Die Schule kann beim Vorliegen besonderer Lernschwierigkeiten eigenständig pädagogische Fördermaßnahmen einleiten und gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich gewähren.
Wie entsteht die Dyskalkulie?
Auch bei der Dyskalkulie geht man von einer zentralnervösen, kognitiven Störung der Informationsverarbeitung aus.
Wie häufig kommt die Dyskalkulie eigentlich vor?
Bei der Durchsicht internationaler Studien ergibt sich, dass man national wie international von einer Häufigkeit von ca. 5% ausgehen kann.
Diagnose Dyskalkulie: was nun? Möglichkeiten der Förderung
Auf jeden Fall sollte das zentrale Element der Förderung das Training grundlegender Rechenfertigkeiten sein. Sinnvolle Trainingsinhalte sind deshalb Beübung von:
- Zahlensemantik und Mengenerfassung
- Zahlenraumvorstellung
- sprachliche Zahlenverarbeitung
- Übertragung von Zahlwort in die arabische Ziffer und umgekehrt
- arabisches Stellenwertsystem
- Verständnis der grundlegenden Rechenoperationen Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division
Wichtig ist auch, dass potentielle begleitende emotionale Probleme (niedriges Selbstwertgefühl, Anpassungsprobleme in der Schule, Hausaufgabenkonflikte) oder andere psychische Begleitstörungen (Störungen des Sozialverhaltens und Hyperaktivitätssyndrome) Beachtung finden und bei Bedarf mitbehandelt werden.
Schulische Förderung
Da die Rechenstörung oder Dyskalkulie schulrechtlich unter den Oberbegriff "Lernschwierigkeiten" fällt, gelten für die Rechenstörung die gleichen Paragraphen und Empfehlungen der Schulordnung wie bei der Lese-Rechtschreibstörung.
Eine gute und offene Zusammenarbeit der betroffenen Kinder, der Sorgeberechtigten und der Lehrer und Erzieher ist sehr wichtig für das Gelingen der schulischen Förderung bei der LRS.
Aufgrund der Kultushoheit der Länder hat mittlerweile fast jedes Bundesland einen eigenen Schulerlass zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit einer Dyskalkulie Thüringen verfügt zur Zeit über keinen eigenen Schulerlass sondern hat den Umgang mit einer Dyskalkulie in der Schulordnung (§47 und §59) verankert.
Die Thüringer Schulordnung finden Sie hier: Link
Auszug aus der Thüringer Schulordnung:
§ 47 Fächer, individuelle Förderung und besondere Fördermaßnahmen
(7) In den Schulen sollen besondere Fördermaßnahmen für Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen und im Rechtschreiben, in Mathematik und in den Fremdsprachen sowie für Schüler, die des Sportförderunterrichts bedürfen, eingerichtet werden.
§ 59
(5) Bestehen bei einem Schüler Beeinträchtigungen, die den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse wesentlich erschweren, kann ihm vom Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz Nachteilsausgleich jeweils befristet auf ein Schulhalbjahr gewährt werden. Beeinträchtigungen, die die Gewährung von Nachteilsausgleich rechtfertigen können, sind insbesondere eine Behinderung, massive Beeinträchtigungen der Sprache, der Motorik oder der Sinneswahrnehmung und eine schwere Lese-Rechtschreib-Schwäche. Nachteilsausgleich kann in Form veränderter Modalitäten der Leistungserhebung und des Ablaufs der Leistungserhebung, insbesondere durch
1. Verlängerung des zeitlichen Rahmens,
2. Verwendung technischer Hilfsmittel,
3. mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise,
4. veränderte Formen der Aufgabengestaltung
oder
5. Leistungsfeststellung in der Einzelsituation
gewährt werden.
Die Eltern sind über die Gewährung des Nachteilsausgleichs und dessen Formen zu informieren. Das zuständige Schulamt ist über den gewährten Nachteilsausgleich zu unterrichten.
(6) Auf die Bewertung der Leistungen eines Schülers durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden; die Entscheidung erfolgt auf Beschluss der Klassenkonferenz durch den Schulleiter. Der Verzicht auf Noten kann auf einzelne Unterrichtsfächer oder Teilbereiche einzelner Unterrichtsfächerbeschränkt werden.
Das zuständige Schulamt ist über den zeitweiligen Notenverzicht zu unterrichten.
Private Förderinstitute
Neben diesen schulischen Förderangeboten gibt es natürlich noch eine Reihe privater Anbieter von Therapien der Rechenstörung. Dieser Förderansatz sollte verfolgt werden, wenn die innerschulischen und familiären Hilfen nicht ausreichen und die schulische Eingliederung bedroht ist. Bei der Auswahl solcher Institutionen sollte man nach dem aktuellen Kenntnisstand der wissenschaftlichen Therapiestudien der Erkenntnis folgen, dass besonders die Therapieverfahren, die "symptomspezifische" Trainingsansätze beinhalten, zu den erfolgreichsten Therapieprogrammen zählen. Dies sind Therapieprogramme, die folgende Inhalte beüben:
- Zahlensemantik und Mengenerfassung
- Zahlenraumvorstellung
- sprachliche Zahlenverarbeitung
- Übertragung von Zahlwort in die arabische Ziffer und umgekehrt
- arabisches Stellenwertsystem
- Verständnis der grundlegenden Rechenoperationen Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division
Generell sollte mit der Förderung eines Kindes mit Rechenstörung so frühzeitig wie möglich begonnen werden. Durch ein systematisches, symptomspezifisches Training können große Fortschritte bei den Rechenfertigkeiten erzielt werden.
Weiterführende Informationen
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hat zwei ganz hervorragende Broschüren erstellt, die die Inhalte unserer Informationsseite noch tiefgreifender ergänzen und viele wertvolle Tipps zum Umgang mit der Dyskalkulie beinhalten.
http://www.bvl-legasthenie.de/
Weiterführende Links zum Thema Kinderpsychiatrie
Vorträge
Jahrestagung des BKJPP 2014
Stufenplan, Übertragung, Gegenübertragung – zur Integrierbarkeit verhaltenstherapeutischer Methoden in ein stationäres tiefenpsychologisches Behandlungskonzept für essgestörte Jugendliche
Dr. Constanze Stockmann-Fleck, Matthias Bolz