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Familienerholung - Teilhabeförderung
Das Jugendamt kann finanziell eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern/ Vätern (besonders: kinderreiche Familien & Familien mit behinderten Kindern) fördern, bei welchen die Selbstfinanzierung nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen erreicht werden könnte. Genaue Auskünfte zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen erteilen zudem die Thüringer Familienferienstätten.
Kosten: Die Finanzierung wird den Trägern des Erholungsangebotes gewährt. Die Familien tragen daher keine oder weniger Kosten als zuvor.