Projektträger: Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Projektlaufzeit: von Februar 2010 bis Dezember 2013
Projektleitung: Prof. Dr. B. Strauß
Mitarbeiter: Dr. phil. Uwe Altmann (Ansprechpartner), Dr. phil. Helmut A. Kirchmann, Dipl. Psych. Anna Zimmermann
Projektziele: Das Projekt „Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie in Bayern (QS-Psy-Bay)“ verfolgte zwei Ziele (Steffanowski et al. 2011, Strauß et al. 2015): Zum einen sollte es die Versorgungssituation im Kontext ambulanter Psychotherapien transparent machen, die durch Einzel- und Gemeinschaftspraxen angeboten werden. Zum zweiten wurde im QS-Psy-Bay-Projekt das Qualitätsmanagement von Einzel- und Gemeinschaftspraxen durch ein elektronisches fachrichtungsübergreifendes Dokumentations- und Rückmeldesystem ergänzt.
Am Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie werden in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, dem Verband der Ersatzkassen und in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Methodenlehre und Evaluationsforschung des Psychologischen Instituts der Friedrich-Schiller-Universität Jena Datenanalysen zur Versorgungsqualität durchgeführt.
Datenbasis: Es liegen von ca. 80 000 gesetzlich Versicherten mit psychiatrischen Diagnosen Krankenkassen-Versorgungsdaten (ambulante und stationäre Versorgung) im Verlauf vor, die zwischen dem 1. Quartal 2006 und dem 3. Quartal 2010 gesammelt wurden (für Details siehe Strauß et al. 2015). Zusätzlich liegen Therapieverlaufsdaten (Patienten- und Therapeuteneinschätzungen) von ca. 1 700 Psychotherapiepatienten vor, die mit einem elektronischen Datenerhebungssystem (für Details siehe Steffanowski et al. 2011) erhoben wurden.
Ergebnisse: Die bisherigen Datenanalysen legen nahe, dass die in Einzel- und Gemeinschaftspraxen praktizierte ambulante Psychotherapie im Sinne einer nachhaltigen Symptomreduktion und Verbesserung der Lebensqualität effektiv ist (Steffanowski et al. 2011; Strauß et al. 2015) und dass Therapieverlängerungen in Abhängigkeit der Schwere der Störung und dem Vorhandensein günstiger Therapiebedingungen erfolgen (Altmann, Steffanowski et al., 2014). Die Therapien wurden i.d.R. nicht verlängert, wenn der Therapeut die Therapie als erfolgreich bewertete (ebd.). Ambulante Psychotherapien scheinen somit ein adaptiver Prozess zu sein, der auf die Gesundung des Patienten unter Kleinhaltung der therapeutischen Dosis abzielt.
Eine Untersuchung problematischer Therapieabbrüche, zeigte dass auch Abbrecher im Durchschnitt von der Therapie profitieren (Altmann, Wittmann et al., 2014). Ein wichtiges Warnsignal und damit auch ein Ansatzpunkt für die Vermeidung von Abbrüchen ist die schlechte Bewertung der Erfolgsaussichten der Behandlung durch den Patienten oder durch den Therapeuten (ebd.).
In einer Teilstudie zu Behandlungsverläufen bei Depressionen konnten fünf Verlaufsmuster identifiziert werden (Altmann et al. 2015): Responder mit mittlerer depressiver Eingangsbelastung (54 % der Patienten), Responder mit starker Eingangsbelastung (25 %), Late-Responder (9 %), Small-Response-Patienten (9 %) und Rückfällige (4 %). Patienten verschiedener Verlaufsmuster unterschieden sich nicht hinsichtlich sozio-demographischer Merkmale und dem Vorhandensein komorbider Störung, wohl aber hinsichtlich der iniitialen Depressivität und der Bewertung der therapeutischen Beziehung.
Bei der Evaluation des Dokumentationssystems gaben 70% der Patienten ein positives Gesamturteil ab (für Details siehe Steffanowski et al. 2011).
Analysen von Krankenkassendaten (Altmann et al. 2016) zeigten, dass Versorgungskosten im Jahr nach einer antragspflichtigen ambulanten Psychotherapie erheblich geringer ausfallen als im Jahr vor der Therapie (Reduktion der Arbeitsunfähigkeitstage um 41.8%, Krankenhaustage um 27.4%, stationäre kosten um 21.5%). Zudem war eine weitere Reduktion der Arbeitsunfähigkeitstage im zweiten Jahr nach der Psychotherapie festzustellen.
Fazit: Insgesamt legen die Ergebnisse nahe, dass antragspflichtige ambulante Psychotherapien nicht nur einen therapeutischen Nutzen (Reduktion der Symptomatik), sondern auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen (Reduktion stationärer Kosten und AU-Tage) haben.
Kontakt:
Dr. phil. Uwe Altmann
Tel.: 03641 9 398035