Eltern wollen, dass ihre Kleinen rund um die Uhr gut umsorgt sind – auch wenn sie bei der Arbeit sind. Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen, ist im Alltag immer wieder eine besondere Herausforderung – insbesondere für Eltern, die im Schichtbetrieb arbeiten. Ein neues, für Beschäftigte im Klinikum besonders wichtiges Angebot startet zum 1. Januar 2025: eine betrieblich unterstützte Kita in Kooperation mit dem AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V.
Bereits seit 2011 arbeitet das UKJ partnerschaftlich mit den beiden AWO-Kitas in Lobeda zusammen. Nun wurde im Anschluss an ein Vergabeverfahren eine Kooperation geschlossen. Diese ermöglicht es Eltern, deren Kinder in der Kita "Schatzinsel"
angemeldet sind, verlängerte Betreuungszeiten in Anspruch zu nehmen. Die Kita befindet sich in der Kastanienstraße 11 und ist mit nur fünf Minuten Fußweg vom Haupteingang des UKJ schnell zu erreichen.
Was umfasst das neue Angebot?
- UKJ-Mitarbeitende werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt
- Die Kinder von UKJ-Mitarbeitenden, die in der "Schatzinsel" angemeldet sind, können von 6 bis 20 Uhr betreut werden. Die Kosten für die erweiterte Betreuung übernimmt das UKJ
- Auch innerhalb der verlängerten Betreuungszeiten nehmen die Kinder an ausgewogenen pädagogischen Angeboten teil, haben feste Betreuungspersonen und eine Abendessenversorgung
Wie können sich Mitarbeitende anmelden?
Alle UKJ-Beschäftigten können ihre Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt anmelden. Dieses Angebot gilt auch für zukünftige Mitarbeitende, die noch nicht in Jena wohnen.
- Die Anmeldung erfolgt über das Kita-Portal der Stadt
- Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass man UKJ-Mitarbeitender ist
- Gibt es von der Kita eine Zusage für die Betreuung, müssen sich die Mitarbeitenden mit ihrer Thoska ausweisen
Wie können die Kinder für die verlängerte Betreuung angemeldet werden?
Eltern, deren Kinder in der Kita "Schatzinsel" regulär betreut werden, können die verlängerten Betreuungszeiten nutzen.
- Mitarbeitende, die ihr Kind in den frühen (6 bis 6.30 Uhr) oder späten Randzeiten (17 bis 20 Uhr) betreuen lassen möchten, müssen den Bedarf der Kita-Leitung einen Monat vorab melden
- Wird die angemeldete Randzeitenbetreuung doch nicht benötigt, muss diese so früh wie möglich – idealerweise bis einen Tag vorher, spätestens am selben Tag bis 8 Uhr – abgesagt werden.
- Auch kurzfristig kann die Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.