Ansprechpartner: Dr. rer. nat. Juliane Sanft, Abstammungsgutachterin DGAB und Katrin Witte, Sekretariat
Mit Hilfe der modernen DNA-Technologie, die beim sog. genetischen Fingerabdruck eingesetzt wird, ist es möglich, eine Elternschaft eindeutig zu klären.
Auftraggeber
Auftraggeber für Abstammungsgutachten können zum einen Familiengerichte (Rahmenvereinbarung mit dem ThOLG), zum anderen Privatpersonen sein. Das private Gutachten setzt aber voraus, dass alle Beteiligten, in der Regel die Mutter, das Kind und der in Frage kommende Vater ihr Einverständnis geben.
Untersuchungsmethode
Nach den Richtlinien für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) sind die sogenannten STR-Systeme ausreichend evaluiert und damit allein für die Begutachtung einer möglichen Verwandtschaft geeignet. Die Untersuchung von Blutgruppenmerkmalen ist somit nicht mehr notwendig.
Probenentnahme
Die Untersuchung von DNA-Merkmalen hat den Vorteil, dass zur Abstammungsbegutachtung nicht mehr unbedingt die Entnahme einer Blutprobe erforderlich ist, sondern nur mehr die Entnahme einer Speichelprobe durch einen Mundschleimhautabrieb mit einem Wattetupfer. Die Entnahme eines Mundschleimhautabriebes ist vor allem bei kleinen Kindern sehr viel schonender.
Nach Eingang des Auftrages setzen wir uns mit Ärzten (Amtsärzten, Kinderärzten, Ärzten anderer rechtsmedizinischer Institute) in der Nähe des Wohnortes der in das Gutachten einzubeziehenden Personen in Verbindung. Auf Wunsch werden auch die behandelnden Kinderärzte von uns kontaktiert. Diese Ärzte erhalten von uns den Bogen zur Identitätssicherung sowie eine Probenentnahmeset. Die Proben werden dann von den Ärzten an uns übersandt und untersucht. Die Probenentnahme kann selbstverständlich auch im Institut für Rechtsmedizin in Jena erfolgen.
Zu untersuchende Personen
DNA-Merkmale sind bereits bei der Geburt ausgeprägt, Blutgruppenmerkmale erst ab dem 8. Lebensmonat. Ein Abstammungsgutachten aufgrund von DNA-Merkmalen kann daher bereits bei Neugeborenen erfolgen. Untersucht werden sollten Vater, Mutter und Kind(er). Es ist auch möglich, nur das Kind oder die Kinder und den vermutlichem Vater zu untersuchen. In diesen sog. Defizienzfällen kann aber der Untersuchungsaufwand erhöht, sein da mehr DNA-Merkmale untersucht werden müssen um eine ausreichende Wahrscheinlichkeit zu erhalten. Die Kosten können daher bei einem Gutachten ohne Mutter genauso hoch sein wie bei einem Gutachten mit Mutter.
Identitätsfeststellung
Damit das Gutachten in einem eventuellen Rechtsstreit auch vor Gericht Anerkennung findet, ist es nötig, die Identität der Personen im Rahmen der Probenentnahme genau zu dokumentieren. Dazu werden der Personalausweis, bei Kindern der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde eingesehen, ein Fingerabdruck und ein Foto gefertigt. Die Daten werden in ein Formular zur Identitätssicherung eingetragen, das vom entnehmenden Arzt unterschrieben später dem Gutachten beigelegt wird.
Zustimmung der Sorgeberechtigten
Bei minderjährigen Kindern, die in die Begutachtung mit einbezogen werden, muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen. Sog. heimliche Vaterschaftstests (Schnullergutachten) werden an unserem Institut nicht durchgeführt. Diesbezüglich verweisen wir auf die Richtlinien für die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO).
Dauer der Untersuchung
Ca. drei Wochen nach Eingang der Proben erhalten die Beteiligten von uns ein gerichtsverwertbares Gutachten.
Vorgehen bei privaten Abstammungsuntersuchungen
Sollten Sie an einer privaten Untersuchung der Abstammung bei uns interessiert sein, füllen Sie bitte als erstes das Antragsformular aus und lassen uns dieses zukommen. (Sollte der Download nicht funktionieren, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Link und speichern das Dokument am gewünschten Ort. Es sollte sich von hier aus leicht öffnen lassen.) Nach Eingang des vollständigen Antrags werden Sie von uns zur Belgeichung einer Vorabzahlung gebeten. Die von uns benachrichtigten Ärzte/Gesundheitsämter werden Ihnen dann einen Termin für die Entnahme der Probe vorschlagen. Solch eine koordinierte Probenentnahme ist notwendig um die Identität alle beteiligten Personen absichern zu lassen und somit ein gerichtsverwertbares Gutachten zu erstellen. Sobald das Gutachten fertig gestellt ist und der Restbetrag beglichen ist, wird Ihnen das Gutachten zugesandt.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder andere Verwandtschaftsverhältnisse wie zum Beispiel Geschwisterschaft untersuchen lassen wollen, können Sie sich jederzeit über die zentrale Koordination an uns wenden. Wir können Sie dann dahingehend fachgerecht beraten.