Ansprechpartner: OÄ Dr. med. Stefanie Sauer
Körperliche Untersuchungen von Gewaltopfern und auch Tätern erfolgen überwiegend im Auftrag dder Ermittlungsbehörden oder konsiliarisch, können aber auch im Privatauftrag vorgenommen werden.
Im Rahmen einer rechtsmedizinischen körperlichen Untersuchung erfolgt eine äußere Besichtigung des gesamten Körpers mit detaillierter Dokumentation von Verletzungen (Lokalisation, Größe, Ausprägung, Art). Im Rahmen der Beurteilung wird die Art der einwirkenden Gewalt (stumpf, halbscharf, scharf, Schuss, Wärme, Kälte, Strom) festgestellt und bei Kenntnis der Vorgeschichte und möglicher Geschehensbeteiligter kann zur Plausibilität derselben Stellung genommen werden.
In der Regel erfolgt die Sicherung von Blut- und Urinproben zum Nachweis einer Beeinflussung durch zentral wirksame Substanzen. Fallabhängig erfolgt eine Sicherung biologischer Spuren für eine evtl. molekulargenetische Untersuchung.
Untersuchung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre erfolgen in Zusammenarbeit mit der TAKS. Untersuchung von Opfern sexueller Gewalt erfolgen in Zusammenarbeit mit der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Jena.