Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für SED-Opfer als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf enthalte „einige gute Ansätze“, gehe aber weit an dem vorbei, „was wir heute brauchen, um die Opfer angemessener zu unterstützen“, sagte Zupke am Mittwoch, 6. November 2024, in einer Anhörung des Rechtsausschusses. Auch die übrigen Sachverständigen äußerten sich kritisch zu dem Entwurf. (Text von verlinkter Webseite).
Auch Prof. Jörg Frommer nahm an dieser Anhöhrung teil und plädierte wie auch andere für eine kriterienbasierte Vermutungsregelung.
Weitere Informationen und eine Videoaufzeichnung der Anhöhrung können Sie unter folgendem Link finden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-recht-rehabilitierungsrechtliche-vorschriften-1025102