Ambulante Medizin
Stiftungspraxis
Förderhöhe: 5.500 €/Monat
Förderdauer: befristet/unbefristet
Förderbedingungen:
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ambulant unterversorgte Gebiete des Freistaates Thüringen
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Anstellungsverhältnis (keine finanziellen Belastungen)
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Option der Praxisübernahme
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Leistungszulagen in Abhängigkeit von Behandlungsfällen pro Quartal
Förderung im ländlichen Raum
Neugründung/Übernahme einer Praxis – Hausärzte und Fachärzte (ohne Augenärzte)
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<15.000 Einwohner: bis zu 15.000 € für Investitionskosten
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15.000 bis <25.000 Einwohner: bis zu 10.000 € für Investitionskosten
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bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Neugründung oder Übernahme einer Praxis – Augenärzte (konservativ)
- max. bis zu 15.000 € für Investitionskosten
- bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Thüringer Gemeinden <25.000 Einwohner
Neugründung/Übernahme einer Zweig- bzw. Filialpraxis
- bis zu 10.000 € für Investitionskosten
- bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Gemeinden <10.000 Einwohner
Förderbedingungen:
- Niederlassung für mindestens 60 Monate
- Förderung von materiellen Werten (keine Fahrzeuge)
- Antragstellung vor sämtlichen Niederlassungsaktivitäten
- keine Förderung in gesperrten Planungsbereichen
Niederlassung in Thüringen
Förderhöhe:
- Praxisneugründung: 60.000 €
- Praxisübernahme: 60.000 €
- Zweigpraxis: 15.000 €
Förderdauer: Auszahlung über 5 Jahre
Förderbedingungen:
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bei bestehender oder drohender Unterversorgung sowie bei zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf
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Aktualisierung förderfähiger Gebiete erfolgt jährlich
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Zahlung erfolgt abhängig vom Schwellenwert (Fallzahl)