Facharztweiterbildung
Thüringen-Stipendium
Förderhöhe: max. 250 €/Monat
Förderdauer: max. 60 Monate
Förderbedingungen:
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Förderung von Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Augenheilkunde
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Förderung als monatliche oder einmalige Zuwendung für den Zeitraum der Weiterbildung
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Anteilige Förderung bei Teilzeit
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Förderung in allen Einrichtungen, danach ambulante Niederlassung/Anstellung in Thüringen (min. 4 Jahre)
Weiterbildung Allgemeinmedizin
Förderhöhe: 4.800 €/Monat
Förderdauer: entsprechend Mindestweiterbildungszeiten der Weiterbildungsordnung Thüringen
Erhöhung der Beträge:
- unterversorgte Gebiete: 500 €
- drohend unterversorgte Gebiete: 250 €
Förderbedingungen:
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anteilige Förderung bei Teilzeit
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Genehmigung zur Beschäftigung eines AiW für den niedergelassenen Arzt durch die KVT
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Nachweis abgeschlossener WB-Abschnitte (Bestätigung durch die Landesärztekammer)
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Fördersumme als monatliche Gehaltszahlung an den AiW
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Mindestdauer der Weiterbildung in derselben Praxis: 3 Monate bei ganztägiger Beschäftigung während der Rotation
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Mindestdauer der Weiterbildung in derselben Praxis (hausärztlichen Weiterbildung): 6 Monate
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Teilnahme an der Facharztprüfung innerhalb von 12 Monaten nach der Weiterbildung
Weiterbildung Fachärzte
Förderhöhe: 4.800 €/Monat
Förderdauer: min. 12/max. 36 Monate (entsprechend der Weiterbildungsordnung Thüringen)
Förderbedingungen:
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anteilige Förderung bei Teilzeit
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nur WB-Abschnitte, die für die Weiterbildung relevant sind und mind. 24 Monate ambulante Weiterbildungszeit vorsieht
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mindestens 12 zusammenhängende Monate
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Weiterbilder muss Vollzeit niedergelassen sein
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Verpflichtung des AiW zum Abschluss des Facharztes (sonst Rückzahlungsverpflichtung)
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Vorlage geleisteter WB-Abschnitte (Bestätigung durch LÄK)
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Förderung nur in Thüringen möglich