Fristen für die Befürwortung eines Urlaubsantrages aufgrund von Promotion im Allgemeinen und speziell für IZKF-Bewerbungen
- 28. 06. 2024 Frist Befürwortung Urlaubsantrag für IZKF-Bewerbung im Studiendekanat
- 05. 07. 2024 Bewerbungsfrist IZKF
- 16. 08. 2024 Frist Befürwortung Beurlaubung aufgrund von Promotion (klinischer Abschnitt)
Die Frist für die Befürwortung eines Urlaubsantrags durch den Studiendekan mit dem Urlaubsgrund Promotion ist für das kommende Wintersemester der 16. August 2024. Danach werden für den Urlaubsgrund Promotion aufgrund stundenplanerischer Notwendigkeiten keine Befürwortungen mehr für Studierende im klinischen Studienabschnitt erteilt.
Wer seine Promotion vom IZKF fördern lassen möchte, muss bis zum 05. Juli 2024 seine Stipendienbewerbung beim IZKF einreichen. Auch dafür braucht es einen vom Studiendekan befürworteten Urlaubsantrag. Die Unterlagen dazu müssen bis spätestens Freitag, den 28. Juni 2024 im Studiendekanat () vorliegen, damit eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Beachten Sie dazu auch die Hinweise zur Beurlaubung auf unserer Homepage unter Studien- und Prüfungsamt => Formulare und Merkblätter => Humanmedizin => Formulare und Merkblätter => alle Abschnitte => Merkblatt Beantragung Urlaubssemester. Insbesondere, dass Ihrem Urlaubsantrag ein separates Empfehlungsschreiben Ihres betreuenden Hochschullehrenden nach Promotionsordnung beigelegt werden muss. Prüfen Sie außerdem, dass ein nahtloses Weiterstudieren nach der Beurlaubung möglich ist.
Achtung: Aufgrund von verschiedenen Abwesenheiten im Juni / Juli kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anträgen kommen. Reichen Sie Ihre Anträge mit ausreichend Zeitpuffer ein.