Auf diesen Seiten haben wir Ihnen aktuelle Ausschreibungen für Lehrinnovationen und -projekte zusammengestellt:
1. Förderungen von Lehrprojekten am UKJ
2. Stiftung Innovationen in der Hochschullehre
3. eTeach-Netzwerk Thüringen
4. Akademie für Lehrentwicklung der FSU Jena (ALe)
5. TMWWDG in Kooperation mit dem Stifterverband
1. Förderungen von Lehrprojekten am UKJ
Ausschreibung zur Stärkung der studentischen Lehre in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät
Ziel der Förderung
Die Studienkommission setzt sich für eine gute studentische Ausbildung mit hoher Lehrqualität an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein. Darum werden jährlich Mittel zur Stärkung, zur Unterstützung und zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung der studentischen Lehre bereitgestellt.
Antragsberechtigung
Diese Fördermittel können alle diejenigen beantragen, die in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin,
M.Sc. Molecular Medicine und M.Sc. Medical Photonics an der Medi-zinischen Fakultät lehren und am Universitätsklinikum angestellt sind.
Antragsverfahren
Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: Infotext
Den Ausschreibungstext können Sie hier downloaden.
Die Ausschreibung der jährlich durch die Studienkommission vergebenen Gelder zur Förderung von Lehrprojekten wird zukünftig in der ersten Jahreshälfte für das Folgejahr veröffentlicht. Die Ausschreibungsankündigung erfolgt wie gewohnt über die Studiendekanats-Homepage, im Fakultätsrat und durch ein extra Anschreiben an die Einrichtungen. Die Anträge werden an das Studiendekanat (Frau Dr. N. Wiesener-Ganter) geschickt. Die Beurteilung findet durch die Studienkommission statt.
Formular
Zur Beantragung nutzen Sie bitte dieses Formular.
Bewerbungsschluss: 08.04.2024
Ansprechpartnerin
Frau Dr. N. Wiesener-Ganter
Tel.: 03641/9-391112
Strategie- und Innovationsfond
2. Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Wie im letzten Jahr fördert die Stiftung mit dieser Ausschreibung die Freiheit der Lehre und ermöglicht es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gibt es nicht; die Ausschreibung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen und den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen von Freiraum 2025 stehen insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nachrichtlich an das Studiendekanat: .
Freiraum
Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
Die Projektförderung beginnt zum 01.04.2025. Die maximale Projektlaufzeit umfasst 24 Monate und endet damit spätestens zum 31.03.2027. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der Förderung ist offen; beantragt werden können z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.
Wer kann einen Antrag stellen/kann gefördert werden?
Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Das bedeutet, dass Lehrbeauftragte und Studierende nicht antragsberechtigt sind.
(Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Projektlaufzeit Mitglied unserer Universität sein müssen, um die Projektförderung erhalten zu können.)
Antragsverfahren
Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 12. bis 23. Februar 2024 können Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge können sodann vom 11. März bis zum 26. April 2024 eingereicht werden.
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum/
Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren
Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, senden Sie bitte Ihre vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 2. April 2024 an die Akademie für Lehrentwicklung (ausschließlich per Mail an: ).
In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
- für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
- vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.
Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenständige Einreichung des Antrags bis spätestens 25. April 2024 übermittelt.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung und zum hochschulinternen Verfahren wenden Sie sich gern an die ALe Geschäftsstelle.
Lehrarchitektur
Lehrarchitektur. Hochschule der Zukunft gestalten
1 Ziel der Ausschreibung
Hochschullehre ist ein zentraler Weg, um wissenschaftliche Erkenntnis und künstlerische Fähigkeiten zu stärken und für die Gesellschaft wirksam werden zu lassen. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung gesellschaftlicher Zukunfts- und Innovationsfähigkeit.
Um diese Rolle in einer sich beständig verändernden Umwelt zu erhalten, müssen Innovationen in Studium und Lehre erprobt und strukturell verankert werden. Dabei ist es unabdingbar, aktuelle Herausforderungen aufzugreifen und neue Wege zu beschreiten, um der Verantwortung zur Gestaltung gesellschaftlicher Transformationen gerecht zu werden. Ausgehend vom jeweiligen spezifischen Entwicklungsbedarf sind alle staatlichen Hochschulen eingeladen, modellhafte Konzeptionen für den Bereich Studium und Lehre zu entwickeln. Sie können fachspezifisch wie fächerübergreifend sein, sich auf einen Studiengang beschränken oder das gesamte Studienangebot umfassen. Auch hochschulübergreifend angelegte Projekte sind möglich. Dabei können vorhandene Schwerpunkte ebenso ausgebaut wie neuartige Konzepte mit angepasstem Lehraufwand erprobt und implementiert werden. Die Ausschreibung zielt auf die Etablierung einer wissenschaftlichen Praxis des Lehrens und Lernens in der Breite. Dafür sollen die Hochschulen Ziele, Strukturen und Effekte ihrer Lehre kritisch reflektieren, bestehende Möglichkeiten in der regulativen und administrativen Rahmung ehrgeizig nutzen und innovative Strukturen mutig implementieren.
2 Art, Umfang und Dauer der Förderung
Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal sechs Jahre. Das bereitgestellte Fördervolumen umfasst etwa 480 Millionen Euro. Die Projektförderung erfolgt durch Vollfinanzierung. Die Höhe der Fördermittel ist nicht begrenzt, ist aber insbesondere durch das Innovationspotenzial, die strukturelle Reichweite des Vorhabens und das Verankerungskonzept zu begründen. Unter der Maßgabe der Bewertung im wissenschaftsgeleiteten Verfahren werden ungefähr 80 Hochschulen gefördert. Die Projekte sollen partizipativ und reflexiv angelegt sein und ihre Ziele agil verfolgen. Die Durchführung wird durch passgenaue Angebote der Stiftung begleitet. In der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit kann ein Antrag auf Brückenfinanzierung gestellt werden. Damit soll die Überführung erfolgreicher Projektmaßnahmen in die Hochschulstruktur unterstützt werden. Nach der Begutachtung eines Konzepts zur strukturellen Verankerung sind für ausgewählte Projekte in den Jahren 2031 bis 2033 weitere 60 Millionen Euro eingeplant. Bei Lehrarchitektur handelt es sich um eine alle drei Jahre wiederkehrende Ausschreibung.
3 Antragsberechtigung und –unterlagen
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen über die Hochschulleitungen. Jede Hochschule kann einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an einem Verbundantrag beteiligen. Die projektleitende Hochschule eines Verbundprojektes ist für die Erstellung eines gemeinsamen Arbeitsplans zuständig. Anträge sind digital einzureichen und bestehen aus einer Projektbeschreibung, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Die Projektbeschreibung umfasst maximal 20 DIN A4 Seiten.
4 Auswahlverfahren
Unter Beachtung der spezifischen Ausgangslage der Hochschulen werden die Projekte wissenschaftsgeleitet ausgewählt. Die Geschäftsstelle der Stiftung prüft die Antragsberechtigung und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Anschließend werden die formal korrekten Anträge extern begutachtet. Die Gutachter:innen sind Expert:innen aus dem Wissenschaftssystem. Die Auswahl und Zusammensetzung der Gutachter:innen erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Expertise sowie der Breite der Hochschullandschaft. Neben dem fachwissenschaftlichen Blick wird auch die Perspektive auf das Hochschulsystem berücksichtigt. Ebenfalls werden Einschätzungen von Studierenden in den Prozess der Begutachtung eingebunden.
Die wissenschaftsgeleitete Begutachtung durch die Gutachter:innen bildet die Basis für die Bewertung durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl (APA) und die Entscheidung durch den APA in seiner Gesamtheit. Begutachtung sowie Bewertung und Entscheidung durch den APA werden durch die folgenden Kriterien strukturiert:
1. Nachvollziehbare Darlegung, Einordnung und Fundierung des Projekts,
2. Innovationspotenzial und Kohärenz des Projekts,
3. Strukturelle Reichweite und Umsetzbarkeit des Projektes,
4. Erfolgskriterien, Wirkungsanalyse und Fehlerkultur,
5. Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Fördermittel sowie
6. Transferpotential.
In der Begutachtung werden darüber hinaus Aspekte der Umwelt- und Ressourcenschonung sowie der Chancengerechtigkeit und Diversität berücksichtigt. Bei der Auswahl der Projekte wird auch das Ziel verfolgt, die Entwicklung der Hochschullandschaft in ihrer Breite zu fördern. Die Operationalisierung der Kriterien erfolgt durch den Ausschuss zur Projektauswahl.
6 Zeitplan
Die Antragsstellung ist ab Ende Juli 2024 möglich und endet Ende Oktober 2024. Die Förderentscheidung wird im Mai 2025 veröffentlicht. Die Projekte starten Anfang Oktober 2025.
Inforamtionen und Antragsformularen
3. eTeach-Netzwerk Thüringen
Impulsprojekte
Haben Sie eine Idee für ein innovatives Curriculum? Möchten Sie ein neues Lehr-/Lernkonzept einführen? Oder die digitale Bereicherung voranbringen? Mit den kooperativen Impulsprojekten erhalten Sie die Möglichkeit, ein solches Projekt durchzuführen.
Ziel
Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht für die Vernetzung der Thüringer Hochschulen, für das Herstellen von Verbindungen zwischen Lehrenden, einen offenen Austausch und die wechselseitige Bereitstellung von Erfahrungen und Ergebnissen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es deshalb die Zusammenarbeit mindestens zweier Kooperationspartner:innen verschiedener Hochschulen in Thüringen, mindestens aber verschiedener Disziplinen eine Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Ideen zur Gestaltung von Lernen, Lehren und Prüfen gemeinsam mit Kolleg:innen anderer Thüringer Hochschulen umzusetzen. eTeach unterstützt Sie hierbei mit Personalmitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen. Wir laden die hauptamtlich Lehrenden aller Thüringer Hochschulen – Professor:innen und akademische Mitarbeiter:innen mit Lehraufgaben zur Antragstellung ein. Derzeit vier Förderlinien ermöglichen die Durchführung von halb- oder ganzjährigen Projekten. Passt Ihr Vorhaben in eine der Förderlinien? Dann wählen Sie die passende Förderlinie im Antragsformular aus!
Hier sind Sie richtig, wenn Sie gemeinsam Formate für das Lernen, Lehren und Prüfen entwickeln möchten. Das kann ein didaktisches Konzept für ein neues Modul sein, ein Selbststudienkurs inklusive Lernmaterialien oder das Konzept für kompetenzorientiertes Prüfen. Ihr Antrag in der Förderlinie 1 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares didaktisches Konzept und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. Weitere Förderkriterien können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Wie läuft Ihre Projektbewerbung ab?
Die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien (Allgemeine Förderrichtlinie sowie ergänzende Förderrichtlinien für die Förderlinie 4). Für den Antrag nutzen Sie die Formulare im Downloadbereich (roter Kasten).
Jeder Antrag bedarf einer Zustimmung durch die Leitungen der beteiligten Hochschulen. Durch die Kooperation sind dies zumeist zwei Hochschulen. Für den internen Abstimmungsprozess empfehlen wir einen frühzeitigen Kontakt zu und nachrichtlich (cc) an . Sie berät darüber hinaus bei der Antragstellung und unterstützt, wenn Kooperationspartner:innen gesucht werden.
Bitte beachten Sie die an Ihrer Hochschule geltende Frist für die Einreichung. Der befürwortete Antrag wird über die Kontaktstelle eingereicht.
Nach dem 1. Oktober sichtet die Vergabekommission des Strategierats alle über die Kontaktstellen eingereichten Anträge. Der Strategierat erhält eine Förderempfehlung und trifft auf dieser Grundlage eine Förderentscheidung. Sie wird rechtzeitig bekanntgegeben, so dass Stellenbesetzungen ab Januar des Folgejahres möglich sind.
weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den 4 Förderlinien finden Sie hier.
Freistunde
Ziel
Mit dem Förderformat „Freistunde“ wird Lehrenden die Möglichkeit geboten, Ihre Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung soll den fachlichen und überfachlichen Kompetenzerwerb der Studierenden unterstützen, den Lernerfolg der Studierenden verbessern und die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöhen. Zu den wesentlichen Kompetenzbereichen zählen Beschäftigungsfähigkeit, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Weiterentwicklung kann didaktische, methodische, medientechnologische oder strukturelle Veränderungen von Lehrveranstaltungen adressieren. Im Sinne des Netzwerks dienen die Ergebnisse anderen interessierten Lehrenden zur Inspiration und als Beispiele guter Praxis für eigene Entwicklungen. Sie sind deshalb in geeigneter Weise zu veröffentlichen und bereitzustellen.
Wer kann wofür gefördert werden?
Antragsberechtigt sind hauptamtliche Lehrende (Professor:innen, angestellte Dozent:innen, akademische Mitarbeitende) der Thüringer Hochschulen, denen eine inhaltlich-gestaltende Verantwortung für mindestens eine Lehrveranstaltung obliegt. Diese Verantwortung beziehungsweise die Möglichkeit zur Gestaltung einer Lehrveranstaltung ist in geeigneter Weise nachzuweisen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro pro Antrag. Es kann ein Antrag pro Person und Semester gestellt werden. Die Förderung umfasst:
-
- Erstellung von Lehr-/Lernmaterialien
- Audio- / Videoproduktion für das Lernen und Lehren
- Erstellung von Kursräumen (in den gängigen LMS Moodle, Stud.IP, …),
- Beratung, Lehrcoaching, Hospitation für die Weiterentwicklung,
- Einführung neuer Methoden sowie medialer und digitaler Werkzeuge,
- Konzeptionelle Leistungen und curriculare Veränderungen
Durch die Förderung können die Kosten für Verträge, für Lehraufträge (inkl. Reise- und Übernachtungskosten), für die Beschaffung von Lehr-/Lernmitteln oder Kosten für studentische Assistenzen übernommen werden.
Wie läuft Ihre Bewerbung ab?
Für die Antragstellung steht Ihnen im roten Kasten auf dieser Website ein Formular zur Verfügung. Die Verausgabung der Mittel ist bis spätestens Ende 2023 vorzusehen. Lehraufträge sind für das Sommersemester 2023 einzuplanen. Für die Lehraufträge gelten die jeweiligen Richtlinien der Hochschule zur Vergabe von Lehraufträgen (u.a. Vergaberichtlinien, Thüringer Städtekatalog). Der vollständig ausgefüllte Antrag ist bis 15. Oktober 2022 bei der eTeach-Kontaktstelle der eigenen Hochschule einzureichen.
Die Geschäftsführung prüft anschließend die eingegangenen Anträge und erstellt eine Förderempfehlung für den Strategierat, der abschließend über die Vergabe entscheidet. Grundlage dafür sind neben einer nachvollziehbaren Darstellung die in der Förderrichtlinie benannten Förderkriterien. Die Geförderten erhalten am 15. Dezember 2022 anschließend einen Förderbescheid.
Was geschieht mit Ihren Erkenntnisse und Ergebnissen?
Die Projektbeteiligten stellen ihre Erfahrungen und Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung. Die Aufbereitung soll geeignet sein, anderen Lehrenden einen Zugang zu ermöglichen und die Ergebnisse zu nutzen. Die geförderten Vorhaben werden auf den Webseiten des eTeach-Netzwerks Thüringen, gegebenenfalls auch in anderen Medien öffentlich bekannt gemacht.
Antragsformular und weitere Informationen
4. Akademie für Lehrentwicklung an der FSU (ALe)
Die Akademie für Lehrentwicklung (ALe) fördert innovative Lehre an der Friedrich-Schiller-Universität. Sie schreibt regelmäßig Förderlinien aus, um projekt- oder auch veranstaltungsbezogene gute Lehre zu fördern. Bitte berücksichtigen Sie bei den Ausschreibungen die Lehrstrategie 2025 der FSU. Mitarbeitende der Medizinischen Fakultät dürfen sich auf die Förderungen bewerben.
Bitte bewerben Sie sich über das Studiendekanat: . Die Fristen für die Einreichung aller Anträge im Studiendekanat liegen immer am 15.02. und für den "Entwicklungsdialog" und die "Studentischen Initiativen" zusätzlich am 15.08. Die Anträge müssen durch die Medizinische Fakultät befürwortet werden und werden danach direkt von uns an die Akademie für Lehrentwicklung eingereicht.
Freiraum für Lehrentwicklung
Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
-
- die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
- die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
- die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
- Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
- Konzeptionell begründete Lehraufträge
- Projektbezogene Sachmittel
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
-
- Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
- Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
- Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Innovationen in der Lehre
Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
-
- die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
- die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
- die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
- Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
- Konzeptionell begründete Lehraufträge
- Projektbezogene Sachmittel
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
-
- Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
- Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
- Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen.
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Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
Entwicklungsdialog in den Fakultäten
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement der Fakultäten im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Mit der Förderlinie "Entwicklungsdialog in den Fakultäten" wird daher gezielt der fachbezogene Austausch über das Lehren und Lernen an der Fakultät fokussiert. Förderfähig sind Tagungen, Klausurtagungen oder andere Dialogformen auf Fakultäts- oder auch Institutsebene, durch die bspw.
-
- die Weiterentwicklung fakultätsspezifischer Curricula initiiert werden kann,
- der Austausch über die Prinzipien guter Lehre adressiert wird oder
- neue Austauschformate zwischen Lehrenden und Studierenden erprobt werden können.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro gefördert. Mit diesen Mitteln sind neben vielen anderen Leistungen beispielsweise folgende veranstaltungsspezifische Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten
- Ausgaben für Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse
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Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
studentische Initiativen
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Studierenden im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Studentische Projekte, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
- Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse und Erkenntnisse
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
-
- Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der Universität Jena geplant und durchgeführt.
- Das Projekt greift ein aktuelles Problem studienbezogenen Lernens auf.
- Das Projekt dient nachhaltig der Verbesserung von Lehr- und/oder Lernmethoden.
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
studentische Initiativen PLUS
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung das Engagement von Studierenden im Bereich der Lehre und des Lernens an der Universität Jena. Studentisch organisierte Einzelvorhaben, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre und des Lernens dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
-
- Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
- Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
- Ausgaben für Veranstaltungen
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
-
- Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der FSU Jena geplant und durchgeführt.
- Das Projekt unterstützt studentisches Lernen auch über Studieninhalte i.e.S. hinaus.
- Es handelt sich um bestehende studentische Initiativen, die einzelne der genannten Kriterien erfüllen.
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.
5. TMWWDG in Kooperation mit dem Stifterverband
Seit 2018 vergeben das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Stifterverband Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind.
Hinweis
Anträge für ein Fellowship können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist hierfür endet am 29. April 2024. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei ein. Über ggf. weitere notwendige Schritte werden Sie von der Akademie für Lehrentwicklung informiert. Die Anträge werden gesammelt von der Hochschulleitung bis zum 15. Mai 2024 an den Stifterverband übersandt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nachrichtlich an das Studiendekanat: .
Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre
Ausschreibung
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Stifterverband schreiben für Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind, bis zu zehn Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre aus.
Die Förderung kann als Fellowship an einzelne Lehrende oder im Rahmen von Tandem-Fellowships an Lehrende vergeben werden, die mit einer Hochschuldidaktikerin bzw. einem Hochschuldidaktiker oder einer Lehr-/Lernforscherin bzw. einem Lehr-/Lernforscher oder mit einer bzw. einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder einer anderen Hochschule in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen kooperieren.
Bei den Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der Lehrvorhaben verschafft. Bei den Tandem-Fellowships teilen sich zwei Personen die Förderung. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Lehrvorhaben ist ebenso ausgeschlossen wie die gleichzeitige Vergabe mehrerer Fellowships an eine einzelne Person.
Es wird erwartet, dass die jeweilige Hochschule die Fellows aktiv unterstützt (zum Beispiel durch Freistellung für die Teilnahme an den Fellow-Treffen oder ggf. bei einer befristeten Lehrentlastung der Fellows für die Arbeit an den Lehrinnovationen) und das Fellowship dazu beiträgt, eine dauerhafte fachbezogene und/oder fächerübergreifende Diskussion über digitale Hochschullehre an der Hochschule anzuregen.
Bewerbungsschluss: 15. Mai 2024. Die Projektförderung beginnt am 1. Oktober 2024. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Beachten Sie die universitätsinternen Antragsfristen: 29. April 2024.
Materialien oder Verfahren, die in dem geförderten Projekt erstellt werden, sollen als Open Educational Resources (mindestens unter der Lizenz CC BY-NC 3.0 DE) hochschulübergreifend anderen Lehrenden unter Nutzung zentraler und leicht zugänglicher Plattformen zur Nachnutzung oder auch Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt werden.
Leistungen und Programmbegleitung
Ein Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert. Diese Summe ist zweckgebunden für die Anschubfinanzierung der geplanten Lehrinnovation. Sie kann, je nach Bedarf, für alle Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit diesem Vorhaben entstehen, beispielsweise für
- die projektbezogene Unterstützung durch studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte;
- projektbezogene Sachkosten;
- die Finanzierung von Gastaufenthalten einschlägig ausgewiesener ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Durchführung des Lehrvorhabens unterstützen;
- die Gegenfinanzierung befristeter Deputatsreduktionen, um zeitliche Freiräume für die Planung des Lehrvorhabens zu gewinnen.
Das Fellowship umfasst folgende Programmbestandteile:
- Ein zweitägiges Fellow-Treffen pro Semester in Kooperation mit dem eTeach-Netzwerk Thüringen, das dem gegenseitigen Austausch und der persönlichen Weiterentwicklung der Lehrexpertise dienen soll. Die Teilnahme an diesen Treffen ist während des Förderzeitraums verbindlich. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Fellows. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Reisekosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes übernommen.
- Eine gemeinsam mit dem eTeach-Netzwerk Thüringen jährlich durchgeführte Konferenz, bei der die Lehrinnovationen vorgestellt werden. Die Konferenz soll Impulse für den Transfer erfolgreicher Lehrinnovationen geben und den Diskurs über digitale Hochschullehre in und zwischen den Studienfächern befördern. Von den Fellows wird eine zeitliche und inhaltliche Beteiligung an dieser Konferenz erwartet.
Infoveranstaltung
Am 10. April 2024, 15:00 bis 16:00 Uhr, wird auf einer Online-Infoveranstaltung die aktuelle Ausschreibung vorgestellt. Es besteht dort die Gelegenheit, noch offene Fragen zur Bewerbung zu klären.