Anfrage für digitale Hilfsmittel
Die Medizinische Fakultät unterstützt das Engagement der Lehrenden, ihre Lehre mit digitalen Hilfsmitteln anzureichern, indem es die Finanzierung für Lernplattformen, Programme, Software und ggf. nötige Lizenzen über den Bereich Digitale Lehre fördert. Die digitalen Hilfsmittel sollen das Studium anreichern und in möglichst vielen Fächern und Lehrveranstaltungen einsetzbar sein.
Rahmenbedingungen
Förderfähig über den Bereich Digitale Lehre sind nur solche digitalen Hilfsmittel, die von mehreren Fachbereichen und in mehreren Lehrveranstaltungen eingesetzt werden bzw. das Selbststudium mehrerer Fächer erleichtern bzw. unterstützen und möglichst langfristig und dauerhaft in der Lehre eingesetzt werden.
Darüber hinaus werden die durch das digitale Hilfsmittel in Anspruch genommenen Ressourcen (Support, Nutzerverwaltung etc.) des GB IT geprüft und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass am UKJ bereits keine vergleichbaren digitalen Hilfsmittel angeschafft wurden, die die Inhalte bereits vermitteln.
Des Weiteren ist unmittelbar nach der Bewilligung eine Kurzinformation (max. 1000 Zeichen) über das geförderte digitale Hilfsmittel für die Internetseiten des Bereichs Digitale Lehre zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte im Vordergrund stehen, welcher Nutzen und welche Einsatzmöglichkeiten sich durch das digitale Hilfsmittel für andere Fächer ergeben.
Verfahren und Auswahlkriterien
Nach Eingang der Antragsunterlagen erfolgt die Auswahlentscheidung über die zu fördernden Mittel in der Regel innerhalb von 12 Wochen. Die Anträge für die Beschaffung der digitalen Hilfsmittel werden im Bereich Digitale Lehre des Studiendekanats eingereicht. Die Einreichung ist prinzipiell fortlaufend möglich, die Umsetzung und Anschaffung kann in der Regel wegen der nötigen Budgetplanung nicht im Antragsjahr erfolgen. Wird der Antrag bis zum 31.05. eines Jahres eingereicht, ist eine Anschaffung in diesem Jahr möglich. Nach dem 31.05. eingereichte Anträge können in der Regel erst im Folgejahr behandelt werden.
Kriterien, die bei der Bewertung der Anträge besonderes berücksichtigt werden, sind z. B.:
- Das beantragte digitale Hilfsmittel soll einen deutlichen Mehrwert für die Lehre und das Studium am UKJ haben.
- Das beantragte digitale Hilfsmittel soll in möglichst vielen unterschiedlichen Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Fächer eingesetzt werden.
- Das digitale Hilfsmittel soll das Lernen der Studierenden unterstützen.
- Neben dem beantragten digitalen Hilfsmittel gibt es kein vergleichbares am UKJ, das über gleichwertige didaktische, methodische, und/oder technische Inhalte verfügt.
Antragstellung
Alle Lehrenden am UKJ können digitale Hilfsmittel beantragen. Für die Antragstellung ist eine 3-seitige Projektskizze einzureichen, die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Allgemeine Angaben zur Anwendung, kurze Beschreibung der Inhalte und des didaktischen Konzepts
- Didaktisches Konzept, das den Einsatz des digitalen Hilfsmittels in Studium und Lehre beschreibt
- Lehrveranstaltungen, in denen das digitalen Hilfsmittel eingesetzt werden soll (Fachsemester und Veranstaltungstitel)
- Weitere Fächer und konkrete Lehrveranstaltungen (Fachsemester und Veranstaltungstitel), die das Hilfsmittel einsetzen können
⇒ Bitte benutzen Sie für die Beantragung dieses Formular.