Zoom wird vor allem für die Nutzung in der Forschung und Lehre empfohlen, da die Teilnahme auch an externen Meetings vom UKJ-Netzwerk möglich ist.
Eine Handreichung für die Nutzung von Zoom in der Lehre finden Sie hier: Zoom-Nutzerordnung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das UKJ den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt und somit Video- und Webkonferenzen nur unter Berücksichtigung der Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz der Informationen (Informationssicherheit) durchgeführt werden dürfen. Eine Missachtung der Regelungen (z.B. Teilen von Bildschirminhalten mit personenbezogenen Patientendaten in einer Zoom-Konferenz) kann daher arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Deshalb ist es sehr wichtig, die rechtlichen Grundlagen im Blick zu haben. Denken Sie bei personenbezogenen Daten immer an die Einverständniserklärung.
Zoom wird vor allem für die Nutzung in der Forschung und Lehre empfohlen, da die Teilnahme auch an externen Meetings vom UKJ-Netzwerk möglich ist.
Eine Handreichung für die Nutzung von Zoom in der Lehre finden Sie hier: Zoom-Nutzerordnung
In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Optionen Sie haben, Zoom zu nutzen.
Eigenschaften | Zoom-Raum über DOSIS | Zoom Meeting | Zoom Webinar |
Beantragung Lizenz | keine Lizenz nötig - der Zoom-Raum muss für jeden Termin über das Studiendekanat beantragt werden (⇒ Ansprechpartner für den jeweiligen Studienabschnitt) |
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E-Mail an mit der Veranstaltung und einer kurzen Begründung |
Begrenzung Teilnehmer:Innen | bis 40 Teilnehmer:Innen | bis zu 300 Teilnehmer:Innen | bis zu 500 Teilnehmer:Innen |
Beitritt | 15 min vor Kursbeginn aktiv - keine Vorbereitung möglich | kein zeitlich gebundener Beitritt - kann bereits vor Kursbeginn genutzt werden | kein zeitlich gebundener Beitritt - kann bereits vor Kursbeginn genutzt werden |
Einrichtung / Eintritt der Veranstaltung |
sobald der Zoom-Raum hinterlegt ist, kann er sowohl vom Dozierenden, als auch von den Teilnehmer:Innen über DOSIS betreten werden ⇒ Bebilderte Anleitung / Video Anleitung |
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Bereitstellung Zoom-Link an die Studierenden |
Link wird automatisch im DOSIS für alle Beteiligten hinterlegt (kein vorheriges bereitstellen nötig) |
Zoom-Link den Teilnehmer:Innen zur Verfügung stellen
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Zoom-Link den Teilnehmer:Innen zur Verfügung stellen
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Interaktivität Teilnehmer:Innen |
Durchführung interaktiver Sitzungen - Audio- und Videofreigabe für alle Teilnehmden möglich |
Durchführung interaktiver Sitzungen - Audio- und Videofreigabe für alle Teilnehmden möglich |
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digitales Teilnehmerzertifkat bei Veranstaltungen mit Nachweispflicht |
nicht möglich |
möglich |
möglich |
Digitale Teilnehmerliste
Bei digitalen Lehrveranstaltung mit Nachweispflicht ist eine digitale Teilnehmerliste zwingend nötig.
Zusätzlich können die Rohdaten einer Zoom-Veranstaltung generiert werden, um festellen zu können, welche Teilnehmer:Innen im Termin angemeldet waren. Das ist womöglich nötig, wenn die Anwesenheiten im DOSIS nicht richtig vermerkt wurden. Wie Sie auf diese Berichte zugreifen können erfahren Sie hier.
Wichtig: Dies ist nur mit eigener Zoom-Lizenz und einer selbst erstellten Veranstaltung möglich!
WebEx ist für die Nutzung zur Besprechung von sensiblen Daten (personenbezogene und medizinische Daten) empfohlen.
Die Verwedung von WebEx ist nur für UKJ-interne Nutzer:Innen möglich. Es können maximal 60 Teilnehmer:Innen an einem Meeting teilnehmen, wovon sich lediglich 25 per Video einwählen können. Alle anderen können sich per Audio zuschalten.
WebEx-Zugang
Den Antrag zu Webex finden Sie im Service Portal. Wählen Sie auf der linken Seite im "Katalog" den Reiter "Kommunikationsdienste". Dort finden Sie den Punkt "Planung von WebEx Konferenzen" und können so einen Zugang beantragen.
Hinweis: Alle weiteren Video- und Konferenztools, wie z. B. GoToMeeting, Skype, Jitsi etc., dürfen nur in Forschungsnetzwerken (LAN/WLAN eduroam) verwendet werden. Ausnahmen zur weiteren Verwendung müssen im GB IT angemeldet und separat geprüft werden.