Es kam in der jüngsten Vergangenheit zu einigen Missverständnissen in Bezug auf die Verbindlichkeit der Regelungen zum Aufbau des studentischen Arbeitsplatzes während einer Digitalen Klausur.
Studierende sind angehalten, für die Videoaufsicht die Kamera seitlich zu platzieren (siehe hier). In den entsprechenden Informationen war von „Empfehlungen“ die Rede.
Das heißt, das Studiendekanat empfiehlt den Prüfenden, die Prüfungsaufsicht in dieser Form umzusetzen. Die Lehrenden entscheiden also, ob Sie diesen Aufbau verlangen möchten.
Umgekehrt bedeutet das NICHT, dass Studierende wählen können, ob Sie diesen Aufbau befolgen oder nicht. Wird dieser Aufbau, wenn gefordert, nicht umgesetzt, kann dies zum Ausschluss von der Prüfung führen.
Für Studierende folgt daraus:
Wenn Studierende meinen, diesen Aufbau nicht umsetzen zu können (bspw. weil Ihnen ein zweites Gerät fehlt), sollen diese sich rechtzeitig an den/die Prüfungsverantwortliche/n wenden, um eine Lösung zu finden.
Für Prüfende folgt daraus:
Sie können dann verfügen, dass Studierende die Prüfung in Präsenz unter Aufsicht schreiben müssen (bspw. im Sekretariat der Klinik), dass Sie in eine Breakoutsession unter besonderer Beobachtung stehen o.ä. Welche Lösung Sie anbieten oder akzeptieren, obliegt Ihnen, soweit es dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt.
Welche Alternativen gibt es für Studierende?
Wenn Studierende über kein zweites Gerät (Smartphone, Tablet) verfügen,
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- können diese Freunde, Bekannte, Kommilitonen fragen, ob sie sich ein Gerät leihen können
- können sie den Aufbau auch mit einer externen Webcam umsetzen. Dann laufen beide Anwendungen (Zoom und Moodle) zwar auf demselben Rechner, aber die seitliche Perspektive für die Aufsicht ist möglich. Eine externe Webcam ist bereits ab ca. 10,00 EUR erhältlich.
- können sie an der FSU Webcams (https://www.uni-jena.de/webcam_ausleihe) und gespendete Laptops (https://www.uni-jena.de/laptopspende) ausleihen.