Prüfungen - M1
Gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) wird die Prüfung, die nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren abgelegt werden kann, als Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bezeichnet.
Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung setzt sich nach der Approbationsordnung für Ärzte aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Der mündlich-praktische Teil wird in Jena immer nach dem schriftlichen Teil geprüft.
Prüfungstermine
Für den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind bundesweit einheitliche Termine festgelegt:
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Schriftlicher Teil |
Mündlich-praktischer Teil |
Frühjahr 2024 |
12. und 13. März 2024 |
18.-20.03.2024 |
Herbst 2024 |
20. und 21. August 2024 |
ab 26.08.2024 |
Frühjahr 2025 |
11. und 12. März 2025 |
17.- vorr. 20.03.2025 |
Herbst 2025 |
19. und 20. August 2025 |
vorr. ab 25.08.2025 |
Studierende, die sich nicht nach dem 4. Fachsemester im Herbst zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden (können), absolvieren die Prüfung im darauf folgenden Frühjahr oder ggf. Herbst.
Da an der Medizinischen Fakultät die Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester erfolgt, absolvieren Studierende, die im Frühjahr ihren Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen, den klinischen Abschnitt des Studiums als „Springer“ in folgender Reihenfolge:
6. Fachsemester → 5. Fachsemester → 8. Fachsemester → 7. Fachsemester → 10. Fachsemester → 9. Fachsemester.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Physikum (Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) erfolgt beim Landesprüfungsamt Weimar. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zu stellen.
Der Antrag muss online ausgefüllt werden. Anschließend ist dieser auszudrucken und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Die einzureichenden Nachweise sind weiterhin im Original mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular sowie dem IMPP-Meldebeleg (ebenfalls elektronisch auszufüllen und auf A4 ausdrucken) postalisch einzureichen (Ausschlussfrist 10.01.2024).
Bitte beachten Sie die Informationen des Landesprüfungsamtes zu den Anmeldemodalitäten und Terminen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2024.
Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sowie den IMPP Meldebeleg finden Sie unter folgendem Link: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/gesundheitswesen/heilberufe/medizin
Folgende Unterlagen müssen beim Landesprüfungsamt (im Original) vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Abiturzeugnis (es kann auch eine amtlich beglaubigte Abschrift eingereicht werden)
- Stammdatenblätter bzw. Studienbescheinigungen
- Erste Hilfe-Nachweis
- Nachweis über 3 Monate Pflegepraktikum (jeweils mindestens 1 Monat)
- Alle Leistungsnachweise bis zum Ende des 3. Semesters: - Praktikum der Chemie für Mediziner - Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie - Kursus der Mikroskopischen Anatomie - Seminar der medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie - Praktikum der medizinischen Terminologie
- - Wahlfach
- - Praktikum der Berufsfelderkundung
- - Seminar Anatomie
- - Kursus der Makroskopischen Anatomie
- - Praktikum der Biologie für Mediziner
- - Praktikum der Physik für Mediziner
- Im 4. Semester kommen noch hinzu und müssen nachgereicht werden (bitte Nachreichfrist beachten): - Praktikum Physiologie - Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
- Bitte beachten Sie:
- - Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- - Seminar Biochemie/Molekularbiologie
- - Seminar Physiologie
- Die Leistungsnachweise müssen korrekt ausgefüllt und mit Siegel versehen sein.
- Bei ausländischen Dokumenten muss eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
- Ist der Reisepass bzw. Personalausweis zum Prüfungstermin noch gültig?
Schriftlicher Teil
Zweimal jährlich - im März und im August - findet gleichzeitig im gesamten Bundesgebiet der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (früher: "Physikum" oder Ärztliche Vorprüfung) statt; an zwei aufeinander folgenden Tagen sind insgesamt 320 Fragen zu bearbeiten:
Prüfungsstoff | Anzahl der Fragen | Bearbeitungszeit | |
1. Tag | Physik für Mediziner und Physiologie | 80 | 4 Stunden |
Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie | 80 | ||
2. Tag | Biologie für Mediziner und Anatomie | 100 | 4 Stunden |
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie | 60 |
Die schriftlichen Fragen sind nach dem Multiple-Choice-Verfahren konstruiert: Von fünf vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist eine als "richtig" zu kennzeichnen. Eine Einübung dieser Prüfungsform ist in jedem Fall empfehlenswert und sollte rechtzeitig erfolgen.
Bei vier Stunden Prüfungszeit pro Tag bleiben zur Lösung einer Frage genau 90 Sekunden (einschließlich Lektüre der Fragestellung und Markierung der für richtig befundenen Antwortvorgabe).
Die Prüfungsfragen werden von dem in Mainz ansässigen Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet. Fachspezifische Gutachtergruppen und Sachverständige aus den Hochschulen sind an der Formulierung und Überarbeitung der Fragen beteiligt.
Dem IMPP wurde als weitere Aufgabe die Erstellung und kontinuierliche Revision sog. Gegenstandskataloge (GK) zugewiesen, die die Gesamtheit der möglichen Prüfungsthemen enthalten. Es ist dringend zu empfehlen, sich schon zu Beginn des Studiums über die Anforderungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Einzelnen zu informieren. Darüber hinaus hat es sich gezeigt, dass durch frühzeitige Bildung privater Arbeitsgruppen Schwierigkeiten und Probleme im Studium leichter zu bewältigen sind.
Gegenstandskataloge für den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK1)
Mündlich-praktischer Teil
Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung werden drei Fächer geprüft:
- Anatomie
- Biochemie/Molekularbiologie
- Physiologie
Die Prüfung dauert bei vier Prüflingen mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling.
Bewertung
Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind (ÄAppO § 13, Abs. 3).
Bei Nichtbestehen der Prüfung ist ein zweimaliges Wiederholen der einzelnen Teile der Prüfung möglich. D.h., nur der nicht bestandene Teil muss wiederholt werden. Diejenigen, die die Prüfung wiederholen müssen, werden vom Landesprüfungsamt zum nächsten Prüfungstermin von Amts wegen geladen.
Die Gesamtnote für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung setzt sich aus der Note für den schriftlichen und den mündlich-praktischen Teil der Prüfung zusammen. Dabei werden die beiden Noten addiert und die Summe wird durch zwei geteilt.
Die Note lautet
- „sehr gut“ bei einem Zahlenwert bis 1,5,
- „gut“ bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
- „befriedigend“ bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
- „ausreichend“ bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0,
Der Zahlenwert für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung fließt zu einem Drittel in die Gesamtnote für die bestandene Ärztliche Prüfung ein (§ 33 ÄAppO).
Das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den klinischen Studienabschnitt. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 dürfen Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erst nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erworben werden.
Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Landesprüfungsamtes Weimar bei Rücktritt von Staatsexamensprüfungen.