Was macht die Lebendspendekommission?
Jede Beratung der Lebendspendekommission ist für Patienten und Spender der letzte Meilenstein auf einem oft langen Weg und hat ganz viele Gänsehautmomente, berichtet Uta Block, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Kommission, die an der Landesärztekammer Thüringen angesiedelt ist. Die Lebendspendekommission als interdisziplinär besetztes Gremium aus nicht an der Transplantation beteiligten Ärzten, Psychologen und Juristen ist die letzte Instanz, wenn es darum geht, ob Angehörige oder enge Freunde einem Patienten oder einer Patientin z.B. einen Teil ihrer Leber oder eine Niere spenden dürfen. In Thüringen werden sowohl Patienten als auch Spender in einem persönlichen Gespräch angehört. Die Kommissionsmitglieder bringen nicht nur viel Fachwissen, sondern auch Lebenserfahrung mit und gehen ganz einfühlsam auf die Schicksale der Patienten und Motivation der Spender ein. Schließlich ist solch ein Gespräch mit der Kommission für viele Patienten wie eine Prüfungssituation, sie sind aufgeregt und geben ganz intime Einblicke in ihr Schicksal. „Da ist ganz viel Fingerspitzengefühl gefragt,“ betont Uta Block und ergänzt: „Die Unterlagen aus dem Transplantationszentrum sind sehr gut vorbereitet, ein Arzt der Klinik stellt den Fall der Kommission vor. Dann bringt das persönliche Gespräch mit Empfänger und Spender die Nuancen hervor, so, dass wir gut beurteilen können, ob die Spende wirklich ganz freiwillig ist und kein Anzeichen für einen verbotenen Organhandel, also kein finanzieller Anreiz für die Spende vorliegt.“ So wie es § 8 Abs. 3 Transplantationsgesetz und das Thüringer Heilberufegesetz (§ 17 c-e) vorschreibt. Und weil auch Lebend-Organspenden zeitkritisch sein können, tritt das Gremium auch kurzfristig zusammen. Liegt das Votum der Kommission für die geplante Spende vor, geht es ganz schnell. Sprechen alle medizinischen Kriterien dafür, so kann z.B. eine Leberlebendtransplantation oft schon am nächsten Tag durchgeführt werden.
Mehr Informationen: www.laek-thueringen.de