Mit Inkrafttreten des Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG) zum 30.12.2017 besteht in Thüringen eine gesetzliche Meldepflicht aller Krebserkrankungen an die Krebsregister-Zentrale des Landeskrebsregisters Thüringen.
Seit 2018 erfüllen die Krebsregister-Zentrale und die Regionalen Registerstellen gemeinsam die Aufgaben nach Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) sowie Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG). Die Regionale Registerstelle am UTC Jena ist dabei eine von fünf Registerstellen in Thüringen.
Bereits seit 1994 wurden im damaligen Klinischen Krebsregister Jena neben den epidemiologischen Daten alle erkrankungsbezogene Daten zur Diagnose, Therapie und Verlauf einer Krebserkrankung aus dem Einzugsgebiet oder mit Behandlungsauftrag nach geltenden Datenschutzbestimmungen erfasst.
Diese Erfassung der Daten erfolgt auf Grundlage des bundesweit einheitlichen Datensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. sowie der ergänzenden Module (ADT/GEKID-Basisdatensatz).
Unsere Ziele als Regionale Registerstelle:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Krebsregistrierung und -meldung unseres Einzugsgebiets
- Gemeinsame und überregionale Auswertungen mit dem Landeskrebsregister Thüringen
Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht:
Auf folgender Website finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema klinische Krebsregistrierung und Meldepflicht:
Landeskrebsregister Thüringen gGmbH
Hier gelangen Sie zum elektronischen Meldeportal Thüringen: KIRA
Meldeanlässe im Sinne des ThürKRG sind:
- Diagnose (nach hinreichender klinischen Sicherung)
- Pathologiemeldung (histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose)
- Beginn sowie Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische oder sonstige Therapie)
- Feststellung einer Änderung des Erkrankungsstatus
- Ergebnis der Nachsorge (jährliche Statusmeldung)
- Tod