- Hiermit stimmt man der Entnahme von Organen/Gewebe uneingeschränkt zu.
- Mit dieser Option kann man die Entnahme bestimmter Organe/Gewebe ausschließen. Die betroffenen Organe/Gewebe müssen direkt benannt werden.
- Hiermit beschränkt man die Entnahme auf bestimmte Organe/Gewebe. Auch hier müssen die Organe/Gewebe direkt benannt werden.
- Diese Option lehnt die Entnahme von Organen/Gewebe ab.
- Mit einem Kreuz in diesem Bereich überträgt man die Entscheidung über die Entnahme von Organen/Gewebe auf eine andere Person, dessen Name und Kontaktdaten angegeben werden müssen.
- Der Organspendeausweis wird unter Angabe des aktuellen Datums unterschrieben.
- Neben dem eigenen Namen und Geburtsdatum muss auch die aktuelle Adresse angegeben werden.
Ein Ausweis, der Gewissheit schafft
Der Organspendeausweis erklärt
Aktuell besteht in Deutschland noch nicht die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Register zu erfassen. Deshalb ist es wichtig, diese Entscheidung – egal ob Zustimmung oder Ablehnung – in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und diesen für den Ernstfall immer bei sich zu tragen. Die auf dem Ausweis vermerkte Entscheidung ist rechtlich bindend für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Nur wenn kein Organspendeausweis vorliegt, werden die Angehörigen des Verstorbenen um eine Entscheidung zur Spende gebeten. Der Ausweis bietet verschiedene Optionen, mit denen die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert werden kann:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet verschiedene Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten: Interessierte können den Ausweis zum einen direkt auf der Internetseite der BZgA ausfüllen, herunterladen und ausdrucken. Zum anderen können Sie den Ausweis als Plastikkarte zum Selbstausfüllen bestellen. Weitere Informationen unter www.organspende-info.de.