So läuft eine Organspende ab
1. Erkrankung oder Verletzung mit schwerer Hirnschädigung
Rettungsteams, Ärzte und Pflegende in der Notaufnahme, im OP oder auf den Intensivstationen im Krankenhaus, sie alle geben ihr Bestes, um Leben zu retten – immer. Nicht immer können aber Patienten mit einer schweren Kopfverletzung oder Hirnblutung, beispielsweise nach einem schweren Unfall, gerettet werden. Ganz selten tritt dann der unumkehrbare und endgültige Ausfall der gesamten Funktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, der sogenannte Hirntod, ein, so dass eine Organspende überhaupt in Frage kommt.
2. Feststellung des Todes
Zwei Fachärzte (mindestens einer von ihnen muss ein Neurochirurg oder ein Neurologe sein) führen auf der Intensivstation unabhängig voneinander die Diagnostik durch und stellen den Hirntod fest. Die Untersuchung wird ganz streng nach den Vorgaben der Bundesärztekammer durchgeführt und entweder nach zwölf beziehungsweise nach 72 Stunden wiederholt oder durch Zusatzuntersuchungen ergänzt. Wird durch die Diagnostik der Hirntod bestätigt, ist der Tod des Menschen festgestellt. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen. Nur das Herz- Kreislaufsystem des Patienten wird künstlich aufrechterhalten.
Kriterien:
- Vorliegen einer schweren Hirnschädigung • Ausschluss, dass andere Ursachen für den Ausfall der Gehirnfunktion verantwortlich sind.
- Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma)
- Ausfall der Hirnstammreflexe
- Atemstillstand (Apnoe | Ausfall der Spontanatmung)
- Prüfung der Unumkehrbarkeit, z.B. durch Wiederholung der Untersuchungen
3. Meldung des Spenders an DSO
Patienten, die möglicherweise als Organspender in Frage kommen, weil bei ihnen bereits der Hirntod eingetreten ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, werden durch das Krankenhaus- Team an die DSO gemeldet, um eine zeitnahe Unterstützung bei der Organisation der Organspende zu erhalten.
4. Angehörigengespräch
Schon ganz zeitig suchen Ärzte das Gespräch mit den Angehörigen. Sensibel gehen sie dabei auf die Situation ein. Wenn Patienten, die als potenzielle Organspender in Frage kommen, zu Lebzeiten eine Entscheidung für oder gegen die Organspende nicht schriftlich festgehalten haben – sei es durch eine Patientenverfügung oder einen Organspendeausweis – müssen die Angehörigen eine Entscheidung nach dem mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten treffen. Denn nur mit Zustimmung ist eine Entnahme der Organe möglich.
5. Medizinische Untersuchung des Verstorbenen
Kommt der Verstorbene tatsächlich als Organspender infrage, werden vor Ort weitere medizinische Untersuchungen zum Schutz der Empfänger eingeleitet. Dabei werden noch einmal alle Angaben zur Person, aber auch der Gesundheitszustand und der Zustand des Organs überprüft. Weisen z.B. Laborwerte auf eine akute Krebserkrankung oder bestimmte Infektion hin, kann eine Organentnahme nicht stattfinden.
6. Organvermittlung durch EUROTRANSPLANT (ET)
Nach der Prüfung übermittelt die DSO alle Informationen an ET. Die Organisation gleicht die Daten des Organspenders mit den Daten aller Patienten ab, die auf der Warteliste für das jeweilige Spenderorgan stehen, um den bestmöglichen Organempfänger bestimmen zu können. Über ein Computersystem wird der am besten passende Empfänger ermittelt. Dabei werden unter anderem Kriterien der Dringlichkeit, der Übereinstimmung medizinischer Merkmale und der Erfolgsaussicht geprüft.
Kriterien:
Für jedes Organ sind unterschiedliche Kriterien definiert:
- Blutgruppe
- Zellmerkmale
- Größe & Gewicht
- Dringlichkeit
- Erfolgsaussicht
- Wartezeit
- Konservierungszeit
7. Organentnahme
Die Entnahme eines oder mehrerer Organe aus dem Körper eines Verstorben erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Mit medizinischer Sorgfalt entnehmen Chirurgen das Organ und verschließen im Anschluss die Operationsschnitte. Danach werden die Geräte, die das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen am Laufen gehalten und so einen Herzstillstand verhindert haben, abgestellt. Das Krankenhaus-Team ermöglicht es anschließend den Angehörigen, sich würdevoll von dem Verstorbenen zu verabschieden.
8. Transport der Organe
Nach der Entnahme der Organe geht es schnell, schließlich sind die Organe von der Sauerstoffversorgung des Körpers getrennt. Ein Eilkurier steht bereit und bringt das Organ schnellstmöglich in das Transplantationszentrum, für welches das jeweilige Spenderorgan bestimmt ist – manchmal mit dem Auto, manchmal mit dem Flugzeug.
Konservierungszeit:
- Herz & Lunge: max. 6 Stunden
- Leber & Pankreas: max. 12 Stunden
- Niere: max. 24 Stunden
9. Transplantation
Das Transplantationsteam bereitet den Empfänger auf den Eingriff vor. Sobald das Organ im Krankenhaus eintrifft, beginnt die Organübertragung.