Rechtsgrundlage für die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), aus dem sich auch die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte und die Anforderungen (Qualifikation und Fachkunde), die an diese gestellt werden, ergeben. Die Ausbildung von Fachkräften von Arbeitssicherheit erfolgt nach den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Grundsätzen in speziellen Ausbildungslehrgängen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät den Arbeitgeber auf der Grundlage von beruflicher Erfahrung und Fachkenntnissen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Im Regelfall hat die Sicherheitskraft beratende Funktion.
Arbeitssicherheit
Dokumente
Aufgabenbeschreibung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit | |
Arbeitsanweisung "Erläuternde Hinweise Strukturierung der Stabsstelle Arbeitssicherheit" |