Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen (§ 10 ASG, § 26 DGUV Vorschrift 1):
- bei 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern
a) in Verwaltungsbereichen 5%
b) in technischen Bereichen 10%
Dies gilt für alle Struktureinheiten des Universitätsklinikums Jena, in denen kein ausgebildetes medizinisches Fachpersonal vorhanden ist. Ersthelfer werden strukturübergreifend tätig.
Die Bestellung der Ersthelfer erfolgt durch den Vorgesetzten und ist am Universitätsklinikum Jena in der Verfahrensanweisung "Berufung und Schulung von Ersthelfern" geregelt. Ein Auffrischungskurs ist alle zwei Jahre erforderlich.