IT-Governance
Beschaffungen von Informationstechnologie (Hardware, Software, Dienstleistung, Wartung) am Universitätsklinikum Jena (UKJ) werden gemeinschaftlich vom Geschäftsbereich Betreibung und Beschaffung (GB BuB) und dem Geschäftsbereich Informationstechnologie (GB IT) als Federführer getätigt. Die Vertragshoheit liegt hierfür im GB IT bei der Abteilung IT-Governance.
Verträge dürfen ausschließlich von berechtigten Einrichtungen gemäß der Managementordnung des Universitätsklinikums abgeschlossen werden. Diese ist auf der Internetseite des Universitätsklinikums Jena im Impressum einsehnbar.
Als Vertragsgrundlage nutzt das UKJ ausschließlich die EVB-IT Verträge (ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) für die Beschaffung von Informationstechnologie, welche der Kooperationsausschuss Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich seinen Mitgliedern (Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden) empfohlen hat, da die EVB-IT mit den betreffenden Wirtschaftsverbänden verhandelt werden und ein ausgewogenes Vertragswerk darstellen.
Die Verträge können auf der Seite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) heruntergeladen werden: EVB-IT Verträge.
Darüber hinaus gelten die Zusätzliche Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen (Auftragsbedingungen) des Universitätsklinikums Jena. Diese stehen ebenfalls auf der Internetseite des Universitätsklinikums Jena im Impressum zur Verfügung.
Falls Sie Fragen zu IT-Verträgen mit dem Universitätsklinikum haben, steht Ihnen die Abteilung IT-Governance gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.