Famulatur
Vor Durchführung der Famulatur in der Zahnmedizin, ist es nötig, dass eine Vereinbarung zwischen UKJ und Zahnarztpraxis geschlossen wird, sofern keine äquivalente Kooperation oder Vereinbarung mit einer anderen inländischen Hochschule existiert. Hierfür lassen sich die Studierenden die Vereinbarung (in einfacher Ausfertigung) durch ihren Zahnarzt/ihre Zahnärztin ausfüllen und unterschreiben. Im Anschluss geben die Studierenden die Vereinbarung im zuständigen Bereich des Studien- und Prüfungsamt - Prüfungsamt Zahnmedizin ab.
Nach Unterzeichung im Studiendekanat wird das Original an den Zahnarzt/die Zahnärztin versandt und durch die Praxen bei Ausstellung des Zeugnisses über die Famulatur in Kopie den Famulierenden zur Anerkennung beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ausgehändigt.
Sollte bereits eine Vereinbarung mit einer anderen Hochschule existieren, ist diese dem Zeugnis zur Abgabe beim TLVwA beizufügen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des TLVwA (externer Link).